Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Falschberatung aus positiver Vertragsverletzung (pVV); Anlageberatungsvertrag; Firmenanleihen; Inhalt und Umfang von Beratungspflichten; Sicherheit einer Anlage; Ausfallrisiko ; Rückzug der Kapitalgeber einer Firma
- Judicialis
WpHG § 31 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WpHG § 31 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 26.01.1998 - 10 O 168/97
- OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98
Papierfundstellen
- OLG-Report Karlsruhe 2002, 177
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98
Zwischen dem wirksam durch den Zeugen I. vertretenen Kläger und der Beklagten ist - wovon die Parteien zu recht ausgehen - ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen (vgl. dazu BGHZ 123, 126, 128).Diese Kenntnis kann die Bank aus langjährigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gewonnen haben; verfügt sie nicht über entsprechendes Wissen, muß sie den Informationsstand und das Anlageziel des Kunden erfragen (BGHZ 123, 126, 129).
Fehlen der Bank entsprechende Kenntnisse, so hat sie das dem Kunden mitzuteilen und offenzulegen, dass sie zu einer Beratung z.B. über das konkrete Risiko eines Geschäfts mangels eigener Informationen nicht in der Lage ist (BGHZ 123, 126, 129).
- BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93
Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98
Der Umfang der Beratungspflicht richtet sich entgegen der nicht näher begründeten Ansicht des Landgerichts danach, welche Sachkunde der Vertreter hat (BGH WM 95, 658;… Schimansky, a.a.O. § 110 Rdz. 17).
- OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: …
Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).