Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 17.10.1975 - 1 U 53/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erledigung von Rechtsangelegenheiten durch gewerbliche Unternehmen; Erlaubnis für die geschäftsmäßig betriebene Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen; Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen zum Zweck der Einziehung auf eigene Rechnung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 859 (Ls.)
- MDR 1976, 312
- OLGZ 1976, 235
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 30.05.2006 - 21 U 34/06
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch einen Detektiv
f) Auf eine erlaubnisfreie Nebentätigkeit gemäß § 5 Nr. 1 RBerG kann sich der Beklagte nicht berufen, weil die Einziehung von Forderungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Ermittlers bzw. Detektivs steht (vgl. OLG Nürnberg OLGZ 1976, 235;… Gehrlein a. a. O. 1344;… Rennen/Caliebe Rn. 18 zu § 5). - OLG Dresden, 29.11.2016 - 14 U 54/13 Indiz für die Wiederholungsabsicht ist auch, dass eine Forderung im Rahmen einer selbständigen Berufsausübung erworben worden ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 17.10.1975, 1 U 53/75, MDR 1976, 312 f.).
- OLG Hamm, 30.10.2008 - 21 U 56/08 e) Auf eine erlaubnisfreie Nebentätigkeit gemäß § 5 Nr. 1 RBerG kann sich der Beklagte nicht berufen, weil die Einziehung von Forderungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb eines Ermittlers bzw. Detektivs steht (vgl. OLG Nürnberg OLGZ 1976, 235;… Gehrlein a. a. O. 1344;… Rennen/ Caliebe Rn. 18 zu § 5).