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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 13.07.1995 - P 5 S 4/95   

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https://dejure.org/1995,24804
OVG Sachsen, 13.07.1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,24804)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,24804)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,24804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 20 Abs. 2; § 25 Abs. 1; WO-SächsPersVG § 6 Abs. 2 Nr. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.1995 - P 5 S 4/95
    Ist der Wahlvorstand unter Verstoß gegen § 20 Abs. 2 SächsPersVG zusammengesetzt, so muss wegen der Bedeutung der Entscheidungen des Wahlvorstandes für Vorbereitung, Ablauf und Ergebnis der Personalratswahl stets davon ausgegangen werden, dass jener Verstoß geeignet ist, das Wahlergebnis zu beeinflussen (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 27.11.1959, BVerwGE 9, 357 [361]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2005 - 60 PV 17.05

    Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der

    Durch die Fassung "es sei denn, daß durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte", stellt § 22 Abs. 1 PersVG eine gesetzliche Vermutung für die Erheblichkeit eines Verstoßes gegen wesentliche Wahlvorschriften für das Wahlergebnis auf (vgl. entsprechend zum dortigen Landesrecht: Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 -, PersR 1995, 495, 496).

    Zunächst entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine nicht gesetzmäßige Zusammensetzung des Wahlvorstandes stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses bedeutet und damit die Wahlanfechtung rechtfertigt; nur der den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Wahlvorstand ist danach Wahlvorstand im Sinne des Personalvertretungsgesetzes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357, 360 f., und vom 5. Februar 1965, a.a.O., S. 247; entsprechend auch Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 -, BVerwGE 9, 357 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 3 = PersV 1960, 18 = RiA 1960, 46 = ZBR 1960, 125, und vom 5. Februar 1965 - VII P 10.64 -, BVerwGE 20, 246 = Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 4 = PersV 1965, 109 = ZBR 1965, 94; Sächs. OVG, Beschluss vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 -, PersR 1995, 495 = PersV 1996, 91; OVG BB, Beschluss vom 13. September 2005 - OVG 60 PV 17.05 -, juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 14. September 1988 - 7 ABR 93/87 -, BAGE 59, 328 = BB 1989, 496 = DB 1989, 50.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.1995 - P 5 S 4/95   

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OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,11643)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.07.1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,11643)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 (https://dejure.org/1995,11643)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung, Wahlanfechtung, Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, Zusammensetzung des Wahlvorstandes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.1995 - P 5 S 4/95
    Daraus folgt stets die Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses und der Anfechtbarkeit der Wahl, wenn der Wahlvorstand in seiner Zusammensetzung den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht (BVerwG, Beschl. v. 27.11.1959, BVerwGE 9, 357 [361]).
  • OVG Hamburg, 24.02.1993 - Bs PB 2/92

    Bundespost; Dienststellenleiter; Personalrat; Leistungszulage;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.1995 - P 5 S 4/95
    Hier sind Anzeichen für die Absicht erkennbar geworden, nach Ablauf der im Wahlausschreiben verkürzten Einreichungsfrist noch einen Wahlvorschlag einzureichen (siehe auch OVG Rh.-Pf., Beschl.v. 14.10.1992, PersR 1993, 424).
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