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StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Grundrechtsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3271
- NVwZ 2000, 1410 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- StGH Hessen, 03.06.1987 - P.St. 1038
Beschwerdeausschluß nach ErsDiG - Einlegung unzulässigen Rechtsmittels setzt …
Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428
Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (vgl. StGH, Beschlüsse vom 15.11.1963 - P.St. 381 - und vom 3.6.1987 - P.St. 1038 - für die insofern wortgleiche Regelung in § 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - BayVerfGHG - und § 47 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG a.F. vgl. BayVerfGH 22, 26 f.; 31, 77 ff.; 45, 29 ff.; ferner BVerfgE 4, 309 [313]). - StGH Hessen, 15.11.1963 - P.St. 381
Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428
Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (vgl. StGH, Beschlüsse vom 15.11.1963 - P.St. 381 - und vom 3.6.1987 - P.St. 1038 - für die insofern wortgleiche Regelung in § 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - BayVerfGHG - und § 47 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG a.F. vgl. BayVerfGH 22, 26 f.; 31, 77 ff.; 45, 29 ff.; ferner BVerfgE 4, 309 [313]). - VerfGH Bayern, 20.03.1992 - 43-VI-91
Auszug aus StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1428
Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (vgl. StGH, Beschlüsse vom 15.11.1963 - P.St. 381 - und vom 3.6.1987 - P.St. 1038 - für die insofern wortgleiche Regelung in § 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - BayVerfGHG - und § 47 Abs. 2 Satz 2 BayVerfGHG a.F. vgl. BayVerfGH 22, 26 f.; 31, 77 ff.; 45, 29 ff.; ferner BVerfgE 4, 309 [313]).
- StGH Hessen, 05.12.2001 - P.St. 1540
Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage - Kopie der beglaubigten …
Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (wie Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1428 -, StAnz. - StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413
Fristbeginn; Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist
Schriftliche Bekanntgabe bedeutet, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (StGH, Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1428 -). - StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1350
Bekanntgabe; Fristbeginn; Grundrechtsklage; Grundrechtsklagefrist
Zum anderen will § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG im Interesse des Betroffenen ausschließen, dass die Klagefrist zu laufen beginnt, bevor ihm die Entscheidung in einer Weise zugegangen ist, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner Grundrechte zu überzeugen (vgl. StGH, Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1428 -, StAnz. - StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1422
Rechtswegerschöpfung; Grundrechtsklagefrist; Fristbeginn; Wiedereinsetzung in den …
Für die schriftliche Bekanntgabe im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 StGHG ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der antragstellenden Person die vollständige Entscheidung in schriftlicher Form zugegangen ist, so dass sie die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (StGH, Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1428 -).