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   VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03   

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https://dejure.org/2004,10746
VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03 (https://dejure.org/2004,10746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03 (https://dejure.org/2004,10746)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Februar 2004 - PB 15 S 2180/03 (https://dejure.org/2004,10746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Der Stab der 10. Panzerdivision ist auch nach der Heeresstrukturreform 2001 keine Dienststelle und insbesondere keine entsprechende Dienststelle, in der eine Personalvertretung gewählt wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung des Stabs der 10. Panzerdivision als Verband mit Wahlmöglichkeit einer Vertrauensperson; Einordnung von Divisionen der alten Heeresstruktur als Großverbände und damit zugleich als Verbände im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 (Soldatenbeteiligungsgesetz) SBG; Verlust ...

  • Judicialis

    SBG § 2 Abs. 1; ; SBG § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG § 2 Abs. 1; SBG § 49 Abs. 1
    Personalvertretung: Defusionierung, Heeresstrukturreform 2001, Personalratsfähigkeit, Vertrauenspersonen, Wählbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 890
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.10.2002 - 6 P 5.02

    Personalvertretung für Soldaten in militärischen Dienststellen; mobile Einheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03
    Ergänzend verweise er auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.10.2002 - 6 P 5.02 - (PersR 2003, 71), wo hervorgehoben werde, dass eine Begünstigung des Vertrauenspersonenmodells gegenüber dem Personalratsmodell der gesetzgeberischen Tendenz widerspreche, die beteiligungsrechtliche Benachteiligung insbesondere der Zeit- und Berufssoldaten gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu verringern.

    Gegenüber dem gefundenen Ergebnis nicht überzeugend ist der Hinweis des Antragstellers auf die Aussage des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 29.10.2002 (PersR 2003, 71), eine Begünstigung des Vertrauenspersonenmodells gegenüber dem Personalratsmodell widerspreche der gesetzgeberischen Tendenz, die beteiligungsrechtliche Benachteiligung insbesondere der Berufs- und Zeitsoldaten gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes spürbar zu verringern.

  • VG Sigmaringen, 28.07.2003 - P 11 K 3/03

    Entsprechende Dienststelle gemäß § 49 Abs 1 S 2 SBG nach Umorganisation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03
    Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 28. Juli 2003 - P 11 K 3/03 - geändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 28.07.2003 - P 11 K 3/03 - zu ändern und den Antrag abzulehnen.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03
    Die Beteiligten streiten über die beteiligungsrechtliche Einordnung des aus der Defusionierung des Stabes WBK V/10. PzDiv hervorgegangenen Stabes der 10. Panzerdivision, und betreiben das Verfahren übereinstimmend unter der Prämisse, dass der Antragsteller unbeschadet der Umorganisation der Dienststelle, für die er im Jahre 2000 gewählt worden ist, von Rechts wegen weiter besteht; von Letzterem geht daher auch der beschließende Senat aus (zur Sachwidrigkeit einer "ungefragten" gerichtlichen Fehlersuche, die das Rechtsschutzbegehren des Klägers aus dem Auge verliert: BVerwG, Urteil vom 17.04.2002, BVerwGE 116, 188, 196 f.).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03
    Tauchen im Anwendungsbereich eines Gesetzes neue, nicht vorausgesehene Tatbestände auf, kann dies eine (Weiter-) Entwicklung von Rechtsbegriffen auslösen (vgl. etwa Zippelius, Juristische Methodenlehre, 8. Aufl., § 4 III unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 01.07.1953, BVerfGE 2, 380, 401; s. auch Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl., S. 305: "normativer Sinn des Gesetzes").
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 2.01

    Wahl von Vertrauenspersonen und Personalvertretungen durch Soldaten; Stäbe von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.02.2004 - PB 15 S 2180/03
    Er hat im Wesentlichen geltend gemacht, die Defusionierung habe in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht keine Auswirkungen, und sich auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28.03.2003 sowie auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.2002 - 6 P 2.01 - berufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.2004 - 4 A 11908/03

    Personalvertretungsrecht, Bundespersonalvertretungsrecht,

    Die Soldaten der hier streitgegenständlichen Divisionsstäbe gehören dem Wahlbereich nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 SBG an (vgl. ebenso: OVG Nds, Beschluss vom 29. Oktober 2003 - 17 LP 8/03 - VGH BW, Beschluss vom 3. Februar 2004 - PB 15 S 2180/03 -).
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