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VG Stuttgart, 22.03.2004 - PB 21 K 1/04 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.03.2004 - PB 21 K 1/04
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04
- BVerwG, 31.05.2005 - 6 PB 1.05
- BVerwG, 20.07.2005 - 6 PB 1.05
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1129/04
Verzicht eines Auszubildenden, der in die Jugend- und Auszubildendenvertretung …
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Fachkammer für Personalvertretungssachen - vom 22.03.2004 - PB 21 K 1/04 - geändert.den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Kammer für Personalvertretungssachen - vom 22.03.2004 - PB 21 K 1/04 - zu ändern und festzustellen, dass zwischen ihr und der Beteiligten zu 1. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach § 9 Abs. 2 BPersVG nicht als begründet gilt; hilfsweise, ein nach § 9 Abs. 2 BPersVG zustande gekommenes Arbeitsverhältnis mit der Beteiligten zu 1. aufzulösen.