Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13514
VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11 (https://dejure.org/2013,13514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11 (https://dejure.org/2013,13514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - PL 15 S 2845/11 (https://dejure.org/2013,13514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Persönliche Teilnahme des Leiters der Dienststelle an dem Vierteljahresgespräch mit der Personalvertretung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 PersVG BW 1996, § 66 Abs 1 PersVG BW 1996
    (Keine) Pflicht des Dienststellenleiters zur Teilnahme am Vierteljahresgespräch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Teilnahme des Leiters der Dienststelle an dem Vierteljahresgespräch mit der Personalvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Dienststellenleiter darf Vertreter in Vierteljahresgespräch schicken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.08.1983 - 6 P 11.81

    Dienststellenleiter - Personalrat - Monatsgespräch - Zulässiger Teilnehmerkreis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11
    Dazu gehört auch die Frage, ob der Dienststellenleiter dieses Gespräch persönlich führen muss (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 05.08.1983 - 6 P 11.81 -, Buchholz 238.32 § 70 BlnPersVG Nr. 1).

    Auch wenn das Vierteljahresgespräch unter dem in § 2 Abs. 1 LPVG festgelegten Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit steht, weil es der Erörterung anstehender, personalvertretungsrechtlich erheblicher Probleme dient, um schon möglichst frühzeitig eine gemeinsame Lösung zu finden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 05.08.1983, a.a.O.), folgt daraus angesichts der klaren Regelung in § 66 Abs. 1 Satz 1 LPVG nicht, dass grundsätzlich der Leiter der Dienststelle an den Monatsgesprächen teilzunehmen hat.

    Auch die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 05.08.1983, a.a.O.) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • VG Sigmaringen, 14.09.2011 - PL 11 K 1291/11

    Vierteljahresgespräch; Dienststellenleiter, Beauftragter; Verhinderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11
    Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. September 2011 - PL 11 K 1291/11 - geändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. September 2011 - PL 11 K 1291/11 - zu ändern und den Antrag abzulehnen.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 15 S 2018/87

    Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit: Herausgabe eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - PL 15 S 2845/11
    Dementsprechend hat auch der Senat in seinem Beschluss vom 06.09.1988 - 15 S 2018/87 - ausgeführt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit bedinge den persönlichen Kontakt zwischen Personalrat und Dienststellenleiter oder dessen Beauftragten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht