Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines PC-Kassensystems - Schätzung: Zulässigkeit von Testkäufen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 162 Abs. 2 S. 2 AO; § 158 AO; § 146 Abs. 4 S. 1 AO; § 88 Abs. 1 AO; § 92 S. 2 Nr. 4 AO
Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher eines buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen; Pflicht des Finanzamts zur Berücksichtigung der Buchführung bei der Besteuerung im Fall der Ordnungsgemäßheit; Erfordernis der bleibenden ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 140; AO § 158; AO § 162
Ordnungsmäßige Buchführung; PC-Kassensystem; Testkauf; Besteuerungsverfahren; Stornobuchung; Kassenabschluss - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines PC-Kassensystems und Zulässigkeit von Testkäufen im Besteuerungsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei Verwendung eines PC-Kassensystems und Zulässigkeit von Testkäufen im Besteuerungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Hinzuschätzung weiterer Einnahmen bei Nichtvorlage der Bücher eines buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen; Pflicht des Finanzamts zur Berücksichtigung der Buchführung bei der Besteuerung im Fall der Ordnungsgemäßheit; Erfordernis der bleibenden ...
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Betriebsprüfung - Verdeckte Testkäufe in der Gastronomie
Papierfundstellen
- PStR 2005, 281
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Schätzungen müssen insgesamt in sich schlüssig sein; ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227 m.w.N.). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Wird die Schätzung erforderlich, weil der Steuerpflichtige - wie vorliegend - seinen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten nicht genügt, können sich Finanzamt und Gericht an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Steuerpflichtige möglicherweise Einkünfte verheimlichen wollte (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503, BStBl II 1993, 259, m.w.N.). - BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
- BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03
Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Der Verfahrensbevollmächtigte konnte diesen Verlauf nicht voraussehen und beeinflussen, ihn trifft daher kein Verschulden an der Fristversäumnis (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004, XI R 62/03 BStBl II 2004, 564). - BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466). - BFH, 28.11.1974 - V B 52/73
Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Vollziehbare Verwaltungsakte erlegen dem Steuerpflichtigen eine Leistungspflicht auf oder legen - wie hier der Gewerbesteuermessbetragsbescheid - die Grundlage für eine Leistungspflicht (BFH-Beschluss vom 23. November 1974 V B 52/73, BFHE 114, 169, BStBl II 1975, 239). - BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398). - BFH, 28.11.1974 - V B 44/74
Antrag - Aussetzung der Vollziehung - Negative Steuerzahlungsschuld - Höhere …
Auszug aus FG Niedersachsen, 02.09.2004 - 10 V 52/04
Vom Steuerpflichtigen muss also etwas verlangt werden, was im Fall der Weigerung im Wege der Vollziehung erzwungen werden kann (BFH-Beschluss vom 28. November 1974 V B 44/74, BFHE 114, 171, BStBl II 1975, 240).
- FG Hamburg, 01.08.2016 - 2 V 115/16
Aussetzung der Vollziehung: Aufzeichnungspflicht von Barumsätzen bei …
Sämtliche Stornobuchungen müssen sich einwandfrei aus den Unterlagen ergeben und ohne Probleme nachvollziehbar sein (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, DStR 2005, 281). - BFH, 14.08.2018 - XI B 2/18
Berechtigung zur Hinzuschätzung
Dies ist --wie das FG zu Recht erkannt hat-- bei Stornierungen der Fall, wenn diese in Z-Bons nicht ausgewiesen werden, sondern allein die verbleibende Differenz aus ihnen hervorgeht (ebenso FG Hamburg, Beschluss vom 26. August 2016 6 V 81/16, juris, Rz 72; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, juris, Rz 34).Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet und diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung (Niedersächsisches FG, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, juris, Rz 34).
- FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von …
Die erforderliche Vollständigkeit der Buchungen ist infolge dieser Veränderungen nicht gewährleistet, und diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung (Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.09.2004 10 V 52/04, juris).
- FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Verwertbarkeit von Testkäufen
Der Senat stellt hiermit nicht in Frage, dass Testkäufe grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Ermittlung des besteuerungsrelevanten Sachverhalts sein können (vgl. hierzu Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.09.2004 10 V 52/04, Praxis Steuerstrafrecht - PStR - 2005, 281).Soweit der Senat sich gegen die Verwertbarkeit der Ergebnisse aus den Testkäufen ausspricht, weicht er nicht von der Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Entscheidung vom 02.09.2004 10 V 52/04, PStR 2005, 281 ab.
- FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage …
Dementsprechend ist für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung erforderlich, dass sich sämtliche Stornobuchungen einwandfrei aus den Unterlagen ergeben und ohne Probleme nachvollziehbar sind (vgl. Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. September 2004 10 V 52/04, PStR 2005, 281). - FG Hamburg, 08.01.2018 - 2 V 144/17
Aussetzung der Vollziehung: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei der …
Sämtliche Stornobuchungen müssen sich einwandfrei aus den Unterlagen ergeben und ohne Probleme nachvollziehbar sein (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2004 10 V 52/04, DStR 2005, 281).