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   BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02   

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https://dejure.org/2002,11559
BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02 (https://dejure.org/2002,11559)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02 (https://dejure.org/2002,11559)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2002 - PatAnwZ 1/02 (https://dejure.org/2002,11559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Patentanwaltschaft - Kanzleiaufgabe - Vermögensverfall - Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - Untreue wegen Nichtweiterleitung von Mandantengeldern

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02
    Eine Widerlegung dieser Vermutung hätte einer umfassenden Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers bedurft, insbesondere einer Aufstellung aller gegen ihn erhobener Forderungen und seiner laufenden Einkünfte (vgl. dazu Feuerich, PAO, Rdn. 7 zu § 21; siehe auch BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90 - NJW 1991, 2083 betreffend die entsprechende Regelung für Rechtsanwälte).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02
    Allerdings gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, vor einem Widerruf den Patentanwalt zunächst mit geringeren Maßnahmen (wie zum Beispiel einer Belehrung nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 PAO) zur Erfüllung seiner Kanzleipflicht zu bewegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. Februar 1986 - 1 BvR 1770/83 - NJW 1986, 1801 f. = BVerfGE 72, 26 ff.).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 8/83

    Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Anforderungen an die Errichtung und

    Auszug aus BGH, 04.11.2002 - PatAnwZ 1/02
    Denn eine Kanzleiaufgabe liegt auch dann vor, wenn die formell weiterbestehende Kanzlei (hier etwa in S. ) die an sie zu stellenden Mindestanforderungen nicht mehr erfüllt (vgl. Feuerich, PAO, Rdn. 6 zu § 21 mit Hinweis auf BGH, Beschluß vom 27. Juni 1983, AnwZ (B) 8/83, BRAK-Mitt. 1983, 190).
  • BGH, 30.10.2006 - PatAnwZ 1/06

    Widerruf der Zulassung zur Patentanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Eine Widerlegung dieser Vermutung hätte einer umfassenden Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers bedurft, insbesondere einer Aufstellung aller gegen ihn erhobener Forderungen und seiner laufenden Einkünfte (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 4.11.2002 - PatAnwZ 1/02, BGH Report 2003, 580 m.w.N.).
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