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   BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90   

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BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90 (https://dejure.org/1991,1817)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1991 - 6 P 12.90 (https://dejure.org/1991,1817)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1991 - 6 P 12.90 (https://dejure.org/1991,1817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche Lage einer Überstunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 162
  • PersR 1992, 16
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.06.1987 - 6 P 8.85

    Mitbestimmungsrecht - Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Die Anordnung erfüllte auch das weitere Erfordernis für das Beteiligungsrecht gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG, nämlich daß sie umfassend und allgemein war (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1987 - BVerwG 6 P 8.85 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 48 m.w.N.).

    Die Fragen, ob der Beteiligte etwa verpflichtet war, entsprechende Grundsätze aufzustellen (vgl. dazu Beschluß vom 1. Juni 1987 - BVerwG 6 P 8.85 - a.a.O.), und ob er möglicherweise durch ein diesbezügliches Unterlassen das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers aus § 75 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 BPersVG verletzt hat, stellen sich im vorliegenden Verfahren nicht.

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Dieses Bedürfnis nach einer kollektiven Regelung müsse entweder vorausschauend durch die Aufstellung allgemeiner Grundsätze oder Verfahrensregeln oder, wenn es dazu nicht komme, notfalls im Einzelfall geregelt werden (Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 21 und vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP § 81 ArbGG 1979 Nr. 8).
  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Dieses Bedürfnis nach einer kollektiven Regelung müsse entweder vorausschauend durch die Aufstellung allgemeiner Grundsätze oder Verfahrensregeln oder, wenn es dazu nicht komme, notfalls im Einzelfall geregelt werden (Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 21 und vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP § 81 ArbGG 1979 Nr. 8).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 6 P 16.83

    Mehrarbeit - Überstunden - Zeitliche Festlegung - Umfang - Mitbestimmungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Das der Personalvertretung in § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG eingeräumte Mitbestimmungsrecht wird in diesem Zusammenhang erst berührt, wenn die Anordnung durch die Festlegung bestimmter Tage und Tageszeiten, an denen die Mehrarbeit bzw. die Überstunden zu leisten sind, konkretisiert werden soll (Beschluß vom 20. Juli 1984 - BVerwG 6 P 16.83 - BVerwGE 70, 1).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Dieses Bedürfnis nach einer kollektiven Regelung müsse entweder vorausschauend durch die Aufstellung allgemeiner Grundsätze oder Verfahrensregeln oder, wenn es dazu nicht komme, notfalls im Einzelfall geregelt werden (Beschlüsse vom 11. November 1986 - 1 ABR 17/85 - AP § 87 BetrVG 1972 Nr. 21 und vom 12. Januar 1988 - 1 ABR 54/86 - AP § 81 ArbGG 1979 Nr. 8).
  • BVerwG, 05.10.1989 - 6 P 2.88

    Jugendvertretung - Beendigung der Amtszeit - Ungültigkeit der Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das schutzwürdige Interesse an der gerichtlichen Klärung zu bejahen, da sich der tatsächliche Vorgang - kurzfristige Anordnung einer Überstunde - zwischen den Verfahrensbeteiligten jederzeit wiederholen kann und sich die an ihn anknüpfenden Rechtsfragen erneut stellen können (vgl. Beschluß vom 5. Oktober 1989 - BVerwG 6 P 2.88 - Buchholz 250 § 19 BPersVG Nr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.1968 - VII P 9.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    Bei der Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist es Aufgabe des Personalrats, darauf zu achten, daß die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften insbesondere für die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen bei der Festlegung der Arbeitszeit berücksichtigt und daß berechtigte Wünsche von Bediensteten, die sich beispielsweise bei allzu frühem Dienstbeginn aus dem Fehlen zumutbarer Verkehrsverbindungen ergeben können, in Einklang mit den dienstlichen Erfordernissen gebracht werden (Beschluß vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.06 - BVerwGE 30, 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1990 - 15 S 2535/89

    Mitbestimmung des Personalrates - Anordnung von Überzeitarbeit

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Januar 1990 - 15 S 2535/89 - und den Beschluß des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 4. August 1989 - B - PVG 3/89 - aufzuheben und festzustellen, daß die Anordnung von Überzeitarbeit durch die Leitung der Stelle 148 für alle nicht vollbeschäftigten Arbeiterinnen der Verteilung Kurzbriefe auf den 7. Februar 1989 das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers verletzt hat.
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 12.59

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei einem Streit über die Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90
    ... Daß sowohl die Unregelmäßigkeit als auch die Kurzfristigkeit der Dienstplangestaltung ihre Ursache in der mangelnden Voraussehbarkeit der dienstlichen Erfordernisse haben, ist ... ebenfalls zu bejahen" (Beschluß vom 16. Dezember 1960 - BVerwG 7 P 12.59 - Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Steht daher fest, dass und wie viele zusätzliche Arbeitsstunden wöchentlich anfallen, so erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats in jedem Falle darauf, wie diese auf die einzelnen Wochentage verteilt werden und zu welcher Uhrzeit sie stattfinden sollen (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 3 f.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 61).

    Der Wortlaut des Mitbestimmungstatbestandes lässt es nicht nur zu, er ist sogar darauf angelegt, dass der Personalrat bei Ausübung seines Mitbestimmungsrechts bei Verteilung und arbeitstäglicher Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zugleich die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen überwacht (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 3; Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O.; Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 6 P 54.93 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 35 S. 10; BAG, Beschluss vom 28. September 1988 a.a.O.).

    Zum anderen ist es Aufgabe des Personalrats im Rahmen der arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung, die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu überwachen (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 3 f.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 a.a.O. S. 61).

    Soweit diese Rechtsprechung im einfachen Recht ihre Grundlage hatte (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1984 a.a.O. S. 2 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 60 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75 S. 70 f.), war sie, wie die Bezugnahmen auf den Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 B 16.70 - (BVerwGE 37, 173, 174 f.) zeigen, noch durch die Unterscheidung zwischen mitbestimmungspflichtigen formellen und mitbestimmungsfreien materiellen Arbeitsbedingungen geprägt.

    Soweit die tatbestandsmäßige Beschränkung der Mitbestimmung bei Überstunden und Mehrarbeit ihre Grundlage in verfassungsrechtlichen Erwägungen zur staatlichen Aufgabenerfüllung hatte (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. S. 62; Beschluss vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 22.91 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 4; Beschluss vom 23. Januar 1996 a.a.O. S. 11), ist ihr durch die im vorherigen Absatz aufgeführte neuere Senatsrechtsprechung zur Berücksichtigung der Verantwortungsgrenze der Boden entzogen.

  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Danach unterfällt der Mitbestimmung jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 60 f.; Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - BVerwGE 91, 346, 350).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 17 P 09.144

    Art. 81 Abs. 2 BayPVG i.V.m. § 89 Abs. 2 ArbGG setzen keinen innerhalb der

    Zwar setzt ein Mitbestimmungsrecht nach dieser Norm das Vorliegen der Voraussetzungen des hier im Streit befindlichen Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG voraus (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, RdNr. 413 zu Art. 75 m.w.N.; BVerwG vom 9.10.1991 PersR 1992, 16 = DVBl. 1992, 164 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 = ZBR 1992, 171 zum inhaltsgleichen § 75 Abs. 4 BPersVG).

    Da solche Grundsätze aber bisher vom Beteiligten zu 1) nicht aufgestellt wurden, würde auch kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bestehen (vgl. BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O.).

    Zum anderen wird durch Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG die Aufgabe des Personalrats begründet, darauf zu achten, dass die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften insbesondere für die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen bei der Festlegung der Arbeitszeit berücksichtigt werden (BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O.).

    Art. 75 Abs. 4 Satz 2 BayPVG setzt notwendigerweise das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayPVG voraus (vgl. Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, RdNr. 413 zu Art. 75 m.w.N.; BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O. zum inhaltsgleichen § 75 Abs. 4 BPersVG).

    Die Schwierigkeit seiner Praktizierbarkeit wird bei kurzfristiger Festsetzung der Arbeitszeit aber nicht durch die Unregelmäßigkeit des Festsetzungsvorgangs, sondern durch die Unregelmäßigkeit der festzusetzenden Arbeitszeit bedingt (BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O.).

    Dementsprechend kann ein Fall des Art. 75 Abs. 4 Satz 2 BayPVG z.B. dann vorliegen, wenn Dienstpläne kurzfristig vor Beginn der maßgeblichen Dienstperiode geändert (BVerwG vom 16.12.1960 Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 4) oder wenn kurzfristig Überstunden angeordnet werden müssen (BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O.).

    Dies würde praktisch darauf hinauslaufen, dass - um im Beispiel zu bleiben - der den Gegenstand des Mitbestimmungsverfahrens bildende Dienstplan durch Zeitablauf längst gegenstandslos geworden wäre, ehe das Mitbestimmungsverfahren zum Abschluss gebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 9.10.1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Eine solche wird nach ständiger Senatsrechtsprechung für das Eingreifen des arbeitszeitbezogenen Mitbestimmungstatbestandes verlangt (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - Buchholz 251.5 § 61 HePersVG Nr. 5 S. 4 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 63; Beschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 S. 76 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1992 - 15 S 2807/91

    (Mitbestimmung: Zum Problem des Mitbestimmungsrechts im Rahmen von PersVG BW § 79

    Führt eine - durch Erfordernisse, welche die Dienststelle nicht voraussehen kann, ausgelöste - unregelmäßige und kurzfristige Festsetzung der Arbeitszeit nach § 79 Abs. 1 Satz 2 LPVG zu einer Beschränkung der Mitbestimmung auf die Beteiligung des Personalrats an der Aufstellung von Grundsätzen, so unterliegt die jeweilige Festsetzung auch dann keiner Mitbestimmung, wenn die Dienststelle solche Grundsätze nicht erläßt (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12/90 - PersR 1992, 16 = ZBR 1992, 109).

    Wegen der durch § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 2 LPVG geschaffenen Rechtslage ist zu unterscheiden zwischen der unregelmäßigen und kurzfristigen Festsetzung der Arbeitszeit, die als solche bei Vorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 nicht der Mitbestimmung unterworfen ist, und dem -- mitbestimmungspflichtigen -- Erlaß von Grundsätzen darüber, die für die jeweilige Festsetzung maßgebend sein sollen (vgl. zur entsprechenden Rechtslage nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BPersVG BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - PersR 1992, 16 = ZBR 1992, 109).

    Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich aber auf die Umsetzung einer Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden in die Sphäre der Mitarbeiter, d.h. auf die Festlegung der Tage und Tageszeiten, an und zu denen angeordnete Mehrarbeit und Überstunden geleistet werden sollen, sofern Anordnung und Umsetzung sich trennen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.7.1984 - 6 P 16.83 - BVerwGE 70, 1 = ZBR 1984, 379; Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

    Der Begriff "unregelmäßig" bezieht sich dabei auf die festzusetzende Arbeitszeit, der Begriff "kurzfristig" auf den Festsetzungsvorgang (Zeitspanne zwischen Festsetzung und Inkrafttreten) und den Festsetzungszeitraum (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluß vom 16.12.1960 - VII P 12.59 - BVerwGE 11, 311; Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

    Der Personalrat hat aufgrund seines Antragsrechts aus § 68 Abs. 1 Nr. 1 LPVG (vgl. auch § 70 Abs. 1 LPVG) die Möglichkeit, seinerseits die Initiative zur Aufstellung von Grundsätzen durch die Dienststelle zu ergreifen und so auf dem Erlaß von Grundsätzen zu bestehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.10.1991 - 6 P 12.90 - a.a.O.).

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 130/22

    TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

    Vergleichbare Regelungen bestehen im Bereich des Personalvertretungsrechts (§§ 70 ff., 80 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 BPersVG; dazu BVerwG 2. März 1993 - 6 P 34.91 -; 9. Oktober 1991 - 6 P 12.90 -; 12. März 1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100; zur Rufbereitschaft BVerwG 4. September 2012 - 6 P 10.11 - Rn. 8 ff.; Altvater/Dierßen BPersVG 11. Aufl. § 80 Rn. 18 ff., insbesondere Rn. 31, 35 ff.; Fischer/Goeres in Fürst GKÖD Bd. V K § 75 Stand April 2008 Rn. 75a; Kaiser/Annuß in Richardi/Dörner/Weber Personalvertretungsrecht 5. Aufl. § 75 Rn. 231 ff.; in Baden-Württemberg § 74 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 LPVG BW) .
  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

    Voraussetzung ist u.a., daß die Anordnung generell, d.h. auf alle Beschäftigten oder eine Gruppe von Beschäftigten bezogen, ist (wie Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - ZBR 1992, 109 = ZTR 1992, 171).

    Insbesondere fehlt es trotz der Erledigung des konkreten Streits durch Zeitablauf nicht am Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Feststellung, weil der tatsächliche Vorgang der Bestimmung des Tages und der Uhrzeit von angeordneten Überstunden, der zum Streit zwischen den Beteiligten über die Mitbestimmungspflichtigkeit geführt hat, sich jederzeit wiederholen kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - ZBR 1992, 109 = ZTR 1992, 171 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 m.w.N.).

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf den den Beteiligten bereits übersandten Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O. verwiesen.

    Das allein hat indessen noch nicht zur Folge, daß sie im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt den bereits angeführten Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O.) als "Gruppe" anzusehen wären.

  • BAG, 18.10.1994 - 1 AZR 503/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst der neuen Länder

    Dementsprechend gewährt § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG (entspr. PersVG-DDR) etwa bei der Einführung von Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht nicht hinsichtlich der Frage, ob überhaupt Mehrarbeit eingeführt wird, sondern nur hinsichtlich der Verteilung der vom Arbeitgeber mitbestimmungsfrei angeordneten Mehrarbeit (BVerwGE 70, 1 [BVerwG 20.07.1984 - 6 P 16/83]; BVerwG Beschluß vom 9. Oktober 1991 - 6 P 12.90 - PersR 1992, 16; BVerwG Beschluß vom 8. Mai 1992 - 6 P 22.91 - ZBR 1992, 377).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Nach der Rechtsprechung des Senats unterfällt der Mitbestimmung gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG jede Maßnahme, die eine generelle und unmittelbar verbindliche Verteilung der abzuleistenden Arbeitszeit auf die Arbeitstage der Woche oder deren Einteilung an den einzelnen Wochentagen vornimmt (vgl. zuletzt Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74; Beschluß vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78; zur Mitbestimmung bei Regelungen über Lage und Dauer von Kern- und Gleitzeit Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 21.89 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 75).

    Dieser besteht neben einer Überwachung der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Schutzbestimmungen darin, berechtigte Anliegen der Beschäftigten mit den dienstlichen Belangen in Einklang zu bringen (Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8485/91

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Verstößen gegen Arbeitszeitregelungen;

    Der auf die Mitbestimmungspflichtigkeit "der Anordnung" von Überzeitarbeit gerichtete Feststellungsantrag ist allerdings nicht schon deshalb unbegründet, weil die Anordnung von Überstunden als solche nicht der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, sondern mitbestimmungspflichtig lediglich deren Umsetzung in die Sphäre der Mitarbeiter ist (vgl. BVerwG, Beschl , v. 9.10.1991 - BVerwG 6 P 12.90 -, PersR 1992, 16, 17; Beschl , v. 8.5.1992 - BVerwG 6 P 22.91 -, PersR 1992, 357).

    An dieser vom Senat geteilten ständigen Rechtsprechung hält das Bundesverwaltungsgericht auch in seinen jüngsten Entscheidungen zu dieser Problematik fest (Beschl, v. 2.6.1992, a.a.O. S. 359; Beschl, v. 9.10.1991 a.a.O. S. 18; zu der inhaltlich vergleichbaren Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ebenso: BAG, Beschl , v. 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - NZA 1991, 382, 383).

    Dies wäre unzulässig, weil die Entscheidung allein dem Direktionsrecht der Dienststelle unterliegt und insoweit mitbestimmungsfrei ist (BVerwG, Beschl, v. 9.10.1991, a.a.O., S. 17).

    Das Mitbestimmungsrecht erfaßt nur die zeitliche Lage der Überstunde bzw. Mehrarbeit (BVerwG, Beschl, v. 9.10.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von

  • OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 172/18

    Personalvertretungsrecht; Abänderung des mitbestimmten Dienstplans;

  • OVG Saarland, 20.03.2019 - 4 A 173/18

    Beamtenrecht: Indienstsetzung von Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 6392/92

    Beteiligung des Personalrates bei der Anordnung von Überstunden beziehungsweise

  • BVerwG, 23.01.1996 - 6 P 54.93

    Personalvertretungsrecht: Anordnung von Überstunden kein Mitbestimmungstatbestand

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 18.2505

    Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 22.91

    Wiederholungsgefahr bei Anordnung von Überstunden

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20

    Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand;

  • LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95

    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • KAG Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 13/16

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung vor In-Kraft-Setzung von

  • BVerwG, 09.12.1999 - 6 PB 12.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - Divergenz als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1998 - 1 A 4363/95

    Personalrat; Mitbestimmungsrecht; Arbeitszeitänderung; Überstunden;

  • LAG Köln, 23.08.1996 - 4 Sa 342/96

    Personalrat: Mitbestimmung bei Einschränkung des Umfangs von Mehrarbeit

  • VGH Hessen, 14.01.1993 - HPV TL 2064/91

    Mitbestimmung - Überstundenregelung im Krankenhaus - Festlegung von

  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 18 L 2842/97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats der BBS Neustadt; Anordnung von Mehrarbeit

  • VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19
  • VGH Bayern, 31.07.1996 - 17 P 96.1404

    Mitbestimmung des Personalrats über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • VG Düsseldorf, 19.06.2015 - 40 L 2120/15

    Zulässigkeit von an Sonntagen angeordneten Überstunden für Wartungsarbeiten in

  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 17 L 2265/96

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach§ 69 Bundespersonalvertretungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 24.02.1993 - 18 L 8483/91

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden; Beteiligungsrechte von

  • Gemeinschaftliches Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz in Bayern, 16.01.2017 - 2 MV 13/16
  • VG München, 10.12.2008 - M 20 P 08.1934

    Mitbestimmung, Arbeitszeit; Theater, Technik; Künstler

  • KAG Augsburg, 18.09.2020 - 2 MV 26/19

    Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung vor dem Inkraftsetzen von

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 18.09.2020 - 2 MV 26/19

    Arbeitszeit, Mitbestimmungsrecht, Mitarbeitervertretung, Arbeitsleistung,

  • Kirchliches Arbeitsgericht Augsburg, 16.01.2017 - 2 MV 13/16

    Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung vor In-Kraft-Setzung von

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