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   OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94   

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OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94 (https://dejure.org/1995,9036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.09.1995 - 17 L 6187/94 (https://dejure.org/1995,9036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. September 1995 - 17 L 6187/94 (https://dejure.org/1995,9036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 83 Abs. 1 BPersVG; § 9 Abs. 2 BPersVG; § 9 Abs. 4 S. 1 BPersVG; § 8 BPersVG
    Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers; Anforderungen für eine Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden; Verstoß gegen das allgemeine Benachteiligungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung auf Seiten des Arbeitgebers; Anforderungen für eine Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden; Verstoß gegen das allgemeine Benachteiligungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 1996, 203
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Antragstellerin ist hier - wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 2. November 1994 (- 6 P 6.93 -, PersR 1995, 206) klargestellt hat - die Bundesrepublik Deutschland, die durch das BWB vertreten wird.

    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG auch jüngst noch einmal bestätigt (Beschl. v. 2.11.1994 - 6 P 6.93 und 39.93 -, PersR 1995, 206, 170, 173 m. N.).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen - im Bereich des BWB ergangenen - Beschlüssen vom 2. November 1994 (a. a. O.) inzwischen entschieden hat, begründet ein von einer übergeordneten Dienststelle verfügter Einstellungsstopp die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung (nur) dann, wenn er in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung ergeht und zugelassene Ausnahmen so eindeutig gefaßt sind, daß sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d. h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen läßt.

  • VG Hamburg, 11.06.1993 - 1 VG FB 2/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Ihre Zuständigkeit erstreckt sich deshalb auch auf die Frage, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BPersVG erfüllt sind, und verneinendenfalls auf die Feststellung, daß kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist (ebenso OVG NW, Beschluß vom 8.6.1994 - 1 A 575/93.PVB - PersR 1995, 338; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.1994 - P VB 3.94 -, PersR 1995, 251 und VG Hamburg, Beschl. v.11.6.1993 - 1 VG FB 2/93-, PersR 1995, 28).

    Der Senat folgt nicht der Ansicht des VG Hamburg (Beschl. vom 11.6.1993, a. a. O.), ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit sei nach § 9 BPersVG dann nicht zustande gekommen, wenn der Auszubildende vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate der Jugendvertretung angehört habe.

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Er teilt nicht die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG (Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - PersR 1991, 65; zweifelnd neuerdings vom 11.1.1995 - 7 AZR 574/94 -, PersR 1995, 223) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
  • BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87

    Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Auch das BVerwG geht in seiner, Rechtsprechung davon aus, daß die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zu klären ist (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 25.6.1986 - BVerwG 6 P 27.84 - PersR 1986, 218 und vom 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 - PersR 1990, 133).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Er teilt nicht die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG (Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - PersR 1991, 65; zweifelnd neuerdings vom 11.1.1995 - 7 AZR 574/94 -, PersR 1995, 223) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 27.84

    Auszubildender - Weiterbeschäftigung - Jugendvertretung - Ersatzmitglied

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Auch das BVerwG geht in seiner, Rechtsprechung davon aus, daß die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zu klären ist (vgl. z. B. die Beschlüsse vom 25.6.1986 - BVerwG 6 P 27.84 - PersR 1986, 218 und vom 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 - PersR 1990, 133).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Er teilt nicht die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluß vom 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG (Beschluß vom 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - PersR 1991, 65; zweifelnd neuerdings vom 11.1.1995 - 7 AZR 574/94 -, PersR 1995, 223) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1994 - 1 A 575/93

    Ersatzmitglied einer Jugend- und Ausbildendenvertretung; Inanspruchnahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Ihre Zuständigkeit erstreckt sich deshalb auch auf die Frage, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BPersVG erfüllt sind, und verneinendenfalls auf die Feststellung, daß kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist (ebenso OVG NW, Beschluß vom 8.6.1994 - 1 A 575/93.PVB - PersR 1995, 338; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.1994 - P VB 3.94 -, PersR 1995, 251 und VG Hamburg, Beschl. v.11.6.1993 - 1 VG FB 2/93-, PersR 1995, 28).
  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93

    Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Der Senat hat bereits in seinen - vom BVerwG mit Beschluß vom 28. März 1994 (6 PB 24.93) bestätigten - Beschlüssen vom 1. September 1993 (17 L 1672/93 u. a., PersR 1994, 290), die ebenfalls den Bereich des BWB betrafen, eingehend dargelegt, daß das allgemeine Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG in § 9 BPersVG in spezieller Weise ausgestaltet ist und es für dessen Anwendung nicht darauf ankommt, ob die Verweigerung der Weiterbeschäftigung in einem konkreten Zusammenhang mit der Tätigkeit in einem personalvertretungsrechtlichen Organ steht.
  • OVG Bremen, 12.10.1994 - PV-B 3/94

    Arbeitgeber; Weiterbeschäftigungsberechtigter; Unbefristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 L 6187/94
    Ihre Zuständigkeit erstreckt sich deshalb auch auf die Frage, ob die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 BPersVG erfüllt sind, und verneinendenfalls auf die Feststellung, daß kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist (ebenso OVG NW, Beschluß vom 8.6.1994 - 1 A 575/93.PVB - PersR 1995, 338; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.1994 - P VB 3.94 -, PersR 1995, 251 und VG Hamburg, Beschl. v.11.6.1993 - 1 VG FB 2/93-, PersR 1995, 28).
  • BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 24.93

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 25.05.1983 - HPV TL 59/80
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06

    Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis

    Die Zuweisung in § 86 Abs. 1 LPVG bezieht sich damit nicht nur auf die Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach § 9 Abs. 4 BPersVG, sondern auf die gesamte Vorschrift, d.h. auch auf das Bestehen einer Weiterbeschäftigungspflicht nach Absatz 2 und 3 (vgl. zu § 83 BPersVG: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1996 - 6 P 21/94 -, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 09.07.1991, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.1994 - 1 A 575/93.PVB -, PersR 1995, 338; Nds. OVG, Beschluss vom 20.09.1995 - 17 L 6187/94 -, PersR 1996, 203).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748

    Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort

    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 25.5.1983 ZBR 1983, 364), das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 20.9.1995 PersR 1996, 203), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.4.2009 PersV 2010, 310) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 17.5.1995 Az. 18 L 931/95 RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 23.04.1997 - 17 P 96.2260

    Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach dem Bestehen der Abschlussprüfung;

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  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 22.3387

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Voraussetzungen einer Weiterbeschäftigung für

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens nicht nur das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 4 BayPVG zum Gegenstand gemacht werden kann, sondern auch das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 17 P 11.2748 - juris Rn. 20; zum BPersVG: BVerwG, B.v. 9.10.1996 - 6 P 21.94 - juris Rn. 19ff.; BVerwG, B.v. 28.7.2006 - 6 PB 9/06 - juris Rn. 15; OVG Lüneburg, B.v. 20.9.1995 - 17 L 6187/94 - juris Orientierungssatz; OVG Bremen, B.v. 9.7.1991 - PV-B 6/90 - juris Rn. 17 ff.; Ballerstedt, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Art. 9 / Rn. 81a).
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