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   VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98   

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VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 (https://dejure.org/1999,9467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 (https://dejure.org/1999,9467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - PL 15 S 3189/98 (https://dejure.org/1999,9467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung von AiP im Hochschulbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ärzte im Praktikum als wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen; Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung von Ärzten im Praktikum durch ein Universitätsklinikum; Ärzte im Praktikum als tarifgebundene Angestellte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 213
  • PersR 2000, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Werden Ärzte und Ärztinnen im Praktikum danach zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.5.1991, BVerwGE 88, 176, 181; BAG, Urteil vom 10.12.1997,AP 00, Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ZTR 1998, 271 = AR-Blattei ES 250 Nr. 50 = DB 1998, 1521; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, BAGE 66, 154), so sind sie auch nicht in der Krankenversorgung im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 3 UG tätig.

    Denn von Tätigkeiten in der Krankenversorgung in diesem Sinne, die zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen gehören, kann allenfalls dann die Rede sein, wenn der Arzt seine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die Approbation als Arzt besitzt und dementsprechend den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich und selbständig ausüben darf, was nach § 34b Sätze 1 und 5 das Ausbildungsziel des letzten Abschnitts der Berufsausbildung zum Arzt als Arzt im Praktikum ist (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O., S. 161, 162).

    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der regulären Krankenversorgung nicht den wissenschaftlichen Dienstleistungen zuzuordnen sind, da kein unmittelbarer Bezug zur wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre besteht, die durch Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O.) oder nach Aufgabenstellung und Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, die der Sicherung und Ausweitung des Erkenntnisstandes in einer wissenschaftlichen Disziplin dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.10.1988, DVBl. 1989, 207).

    Deshalb werden unter den "Tätigkeiten in der Krankenversorgung'' im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 3 des Hochschulrahmengesetzes in der Fassung der Neubekanntmachung vom 9.4.1987 (BGBl. I S. 1170), dem § 72 Abs. 1 Satz 3 UG entspricht, nicht die regulären ärztlichen Aufgaben im Rahmen der Patientenversorgung verstanden, sondern eine Krankenversorgung, die im Rahmen eines am Krankenbett erteilten Unterrichts erbracht wird (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Ansonsten ist nur zu fordern, daß der Dienstleistende mit der ihm übertragenen Tätigkeit wie ein in dieser Dienststelle beschäftigter Arbeitnehmer im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation der Dienststelle Aufgaben wahrnimmt, die ihr im öffentlichen Interesse obliegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1995, BVerwGE 99, 214, 216, und vom 27.8.1997, PersR 1998, 233, 234).
  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle'' als Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsrechts anzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.5.1992, BVerwGE 90, 194, 196, und vom 15.3.1994, PersR 1994, 288).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85

    Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der regulären Krankenversorgung nicht den wissenschaftlichen Dienstleistungen zuzuordnen sind, da kein unmittelbarer Bezug zur wissenschaftlichen Tätigkeit in Forschung und Lehre besteht, die durch Wissen hervorbringende forschende Tätigkeit gekennzeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 24.10.1990, a.a.O.) oder nach Aufgabenstellung und Arbeitsmethode darauf angelegt ist, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, die der Sicherung und Ausweitung des Erkenntnisstandes in einer wissenschaftlichen Disziplin dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.10.1988, DVBl. 1989, 207).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 39/96

    Eingruppierung: Arzt im Praktikum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Werden Ärzte und Ärztinnen im Praktikum danach zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.5.1991, BVerwGE 88, 176, 181; BAG, Urteil vom 10.12.1997,AP 00, Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ZTR 1998, 271 = AR-Blattei ES 250 Nr. 50 = DB 1998, 1521; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, BAGE 66, 154), so sind sie auch nicht in der Krankenversorgung im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 3 UG tätig.
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 10.89

    Weiterbildung approbierter Ärzte - Berufsausbildung - Personalvertretungsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Werden Ärzte und Ärztinnen im Praktikum danach zum Zwecke ihrer Berufsausbildung beschäftigt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.5.1991, BVerwGE 88, 176, 181; BAG, Urteil vom 10.12.1997,AP 00, Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ZTR 1998, 271 = AR-Blattei ES 250 Nr. 50 = DB 1998, 1521; vgl. auch BAG, Urteil vom 24.10.1990, BAGE 66, 154), so sind sie auch nicht in der Krankenversorgung im Sinne von § 72 Abs. 1 Satz 3 UG tätig.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 15 S 1360/89

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Rundfunkredakteurs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Diese Legaldefinition ist auch im Rahmen des § 94 Abs. 2 Nr. 1 LPVG maßgeblich; denn das Landespersonalvertretungsgesetz verwendet die in § 94 LPVG genannten Begriffe in ihrer hochschulrechtlichen Bedeutung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.7.1990 - 15 S 1360/89 -, PersR 1991, S. 171, und vom 18.6.1996 - PL 15 S 2009/95 -, PersR 1996, S. 398).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - PL 15 S 2009/95

    Mitbestimmung des Personalrates - Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98
    Diese Legaldefinition ist auch im Rahmen des § 94 Abs. 2 Nr. 1 LPVG maßgeblich; denn das Landespersonalvertretungsgesetz verwendet die in § 94 LPVG genannten Begriffe in ihrer hochschulrechtlichen Bedeutung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.7.1990 - 15 S 1360/89 -, PersR 1991, S. 171, und vom 18.6.1996 - PL 15 S 2009/95 -, PersR 1996, S. 398).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 1 A 1038/01

    Mitbestimmungsrecht des bei einem Universitätsklinikum gebildeten Personalrats

    Angesichts dessen ist für die im Bereich des Hochschulrahmengesetzes gemachte Unterscheidung zwischen den (unter § 54 HRG a.F. zu fassenden) "regulären ärztlichen Aufgaben im Rahmen der Patientenversorgung" und einer (unter § 53 Abs. 1 Satz 3 HRG a.F. fallenden) "Krankenversorgung, die im Rahmen eines am Krankenbett erteilten Unterrichts erbracht wird", vgl. dazu BAG, Urteil vom 24.10.1990 - 6 AZR 37/89 -, BAGE 66, 154 = ZTR 1991, 246; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 27.7.1999 - PL 15 S 3189/98 -, PersR 2000, 118; jeweils m.w.N., jedenfalls für den Geltungsbereich des Hochschulgesetzes NRW kein Raum.

    a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.7.1999 - PL 15 S 3189/98 -, a.a.O. .

  • VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08

    Anfechtung des Ergebnisses der Gleichstellungsbeauftragtenwahl; Begriff der

    Unerheblich ist, ob der Betrieb eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 -, PersR 2008, 118).
  • VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22

    Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines

    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
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