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OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 436/99.PVL |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilungsspielraum oder Ermessenspielraum einer Dienststelle oder des Personalrats bei der Entscheidung über Ort und Zahl der Plätze für Bekanntmachungen des Personalrats für die Beschäftigten gemäß § 46 Abs. 4 S. 1 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG); ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 18.10.1999 - 2 VG FL 6/99
- OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 436/99.PVL
Papierfundstellen
- PersR 2001, 43
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
Anspruch des Personalrats auf unzensierte Nutzung eines E-Mail-Verteilers
Wenn der Gesetzgeber in § 46 Abs. 4 Satz 1 HmbPersVG die Dienststelle darüber hinaus verpflichtet, geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung zu stellen, enthebt er sowohl die Dienststelle als auch den Personalrat der Verpflichtung, die Notwendigkeit der konkret genannten Kommunikationsmittel zu prüfen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, PersR 2001, 43). - OVG Hamburg, 27.02.2013 - 8 Bf 197/12
Personal für die laufende Geschäftsführung des Personalrats
Sinn und Zweck der Regelung des § 34 Abs. 3 MBG-SH ist es, dem Personalrat die Möglichkeit zu gewährleisten, seine Anliegen allen Beschäftigten zur Kenntnis zu bringen (…vgl. Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatmann, BPersVG, Kommentar, § 44 Rdnr. 49; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2000, 8 Bf 436/99.PVL, PersR 2001, 43).