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   VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03   

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https://dejure.org/2005,15297
VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03 (https://dejure.org/2005,15297)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03 (https://dejure.org/2005,15297)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - PB 15 S 1712/03 (https://dejure.org/2005,15297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle einer Betriebskrankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung des Personalrates bei der Einstellung eines Bereichsleiters der Betriebskrankenkasse; Notwendigkeit eines Vergleichs mit den besoldungsmäßigen Einstufungsregelungen von Bundesbehörden oder von der Bundesbesoldungsordnung erfasster ...

  • Judicialis

    BPersVG § 77 Abs. 1 Satz 2

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80

    Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Die Vorschrift des § 77 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BPersVG erfasst nur die - aber auch sämtliche - in § 75 Abs. 1 (und § 76 Abs. 1) BPersVG aufgezählten personellen Maßnahmen (BVerwG, Beschluss vom 20.03.2002, a. a. O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 11.03.1982, BVerwGE 65, 127).

    Ebenso wenig umfasst der Katalog die Personalführung und Entscheidungen über die Gewährung von Urlaub (zu Letzterem BVerwG, Beschluss vom 11.03.1982, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Bei privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen Anstalten ist der Vergleich mit der besoldungsmäßigen Einstufung der Spitzenpositionen und der darunter befindlichen Leitungsebenen entsprechender Bundesbehörden und von der Besoldungsordnung erfasster Anstalten des öffentlichen Rechts entscheidend (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1978, BVerwGE 56, 291, 295 ff.; dem folgend BAG, Urteil vom 07.12.2000, AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG).

    Zu den letzteren gehören im hier maßgeblichen Zusammenhang auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, weil es in ihm nicht um deren Verfasstheit geht (zur Unterscheidung von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts siehe etwa Ilbertz/Widmaier, a. a. O., § 1 RdNr. 6) und die Rechtsprechung den Begriff der Anstalt daher auch unspezifisch verwendet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.1978, a. a. O. S. 299: "juristische Person des öffentlichen Rechts").

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann aber in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach Erledigung des Streitfalls die dem Vorgang zu Grunde liegende Streitfrage noch der Klärung durch eine gerichtliche Feststellung zugeführt werden, wenn sie künftige Sachverhalte betrifft, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des anlassgebenden konkreten Vorgangs entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen; ein solches Begehren hat der Antragsteller spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich zu machen (BVerwG, Beschluss vom 29.01.1996, Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 69; Beschluss vom 23.03.1999, BVerwGE 108, 347, 354; jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74

    Vergleich zwischen Angestellten und Beamten - Mitwirkung des Personalrates bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Danach kommt es als Grundlage des Vergleichs, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle in diesem Sinne handelt, auf die sich aus dem Amtsinhalt ergebenden Funktionen, ihrer Wertigkeit und auf die mit den Dienstaufgaben verbundene Verantwortung an, also letztlich auf die Bewertung des jeweiligen Dienstpostens (so BVerwG, Beschluss vom 07.11.1975, BVerwGE 49, 337, 341).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.1998 - 18 L 4507/96

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat; Anforderungen an passives

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Wesentliches Merkmal einer solchen Befugnis ist, dass die Entscheidungen verantwortlich und unabhängig von Weisungen getroffen werden, was nicht der Fall ist, wenn sie nur vorzubereiten sind oder grundsätzlich an das Einverständnis anderer gebunden sind; ihr äußeres Kennzeichen ist das Recht zur Schlusszeichnung (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.1982, RiA 1983, 107; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.07.1998, PersV 1999, 229; ebenso die Kommentarliteratur).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2038/93

    Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für den Personalrat - rückwirkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Zwar setzt die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder die Einlegung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit einen Beschluss des Personalrats voraus, weil der Vorsitzende diesen nur im Rahmen solcher Beschlüsse und damit nicht als Vertreter im Willen, sondern nur als Vertreter in der Erklärung vertritt (§ 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG; vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1987, PersR 1988, 196 [Leits.]; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.02.1991 - 17 P 90.3716 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.1994 - TK 2038/93 -, juris).
  • BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Die S. BKK gehört als Krankenversicherungsträger zu den privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen "Anstalten" im oben genannten Sinne, nämlich im Hinblick auf ihre in personeller Hinsicht privatrechtliche Organisation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.11.1962, BVerwGE 15, 146, 148).
  • VGH Bayern, 13.02.1991 - 17 P 90.3716
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03
    Zwar setzt die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens oder die Einlegung eines Rechtsmittels zu ihrer Wirksamkeit einen Beschluss des Personalrats voraus, weil der Vorsitzende diesen nur im Rahmen solcher Beschlüsse und damit nicht als Vertreter im Willen, sondern nur als Vertreter in der Erklärung vertritt (§ 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG; vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1987, PersR 1988, 196 [Leits.]; Bayer. VGH, Beschluss vom 13.02.1991 - 17 P 90.3716 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 22.09.1994 - TK 2038/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2007 - PL 15 S 388/05

    Mitbestimmung bei auf Eignungsmängel gestützter Probezeitkündigung

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auch nach Erledigung des Streitfalls die dem Vorgang zugrunde liegende Streitfrage noch der Klärung durch eine gerichtliche Feststellung zugeführt werden, wenn sie künftige Sachverhalte betrifft, die in ihren Grundzügen dem Sachverhalt des den Anlass bildenden konkreten Vorgangs entsprechen und im Wesentlichen dieselben Rechtsfragen aufwerfen; ein solches Begehren hat der Antragsteller spätestens mit seinem in der letzten Tatsacheninstanz gestellten Antrag deutlich zu machen (BVerwG, Beschluss vom 29.01.1996, Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 69; Beschluss vom 23.03.1999, BVerwGE 108, 347, 354; Beschluss des Senats vom 1.01.2005 - PB 15 S 1712/03 -, PersR 2005, 362 = PersV 2005, 261; jeweils m. w. N.).
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