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BVerwG, 01.03.1985 - 6 B 212.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Anwendbarkeit des § 47 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) auf im Ausland Dienst tuende Soldaten mit begrenzter Verwendungsplanung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1984 - 1 A 2221/82
- BVerwG, 01.03.1985 - 6 B 212.84
Papierfundstellen
- PersV 1986, 331
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1985 - 6 B 212.84
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.03.1985 - 6 B 212.84
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 1 A 2358/05
Zustimmungsbedürftige Umsetzung eines Personalratsmitglieds; Entzug von …
Soweit solche Rechtspositionen gegenüber dem Dienstherrn bzw. dem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber betroffen sein können, wird das Personalratsmitglied durch das - über den Mitbestimmungstatbestand des § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LPVG weit hinausgehende - absolute, einer inhaltlichen gerichtlichen Kontrolle entzogene Vetorecht des Personalrats, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.7.2004 - 6 P 15.03 -, a.a.O., und vom 1.3.1985 - 6 B 212.84 -, PersV 1986, 331, vorgehend OVG NRW, Urteil vom 11.9.1984 - 1 A 2221/82 -, PersV 1986, 332, zu § 47 Abs. 2 BPersVG; Cecior/Vallendar/ Lechtermann/Klein, a.a.O., § 43 Rn. 31, geschützt.