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   BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86   

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BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86 (https://dejure.org/1989,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.1989 - 6 P 2.86 (https://dejure.org/1989,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 1989 - 6 P 2.86 (https://dejure.org/1989,2865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgerichtlicher Vergleich - Mitbestimmung der Personalvertretung - Befristeter Arbeitsvertrag - Dienststellenleiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 1989, 354
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages wie auch die Umwandlung eines derartigen Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sind personalvertretungsrechtlich als "Einstellung" zu werten und unterliegen damit der Mitbestimmung der Personalvertretung (vgl. BVerwGE 57, 280).

    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 57, 280 unterliege die Verlängerung eines zunächst befristeten Arbeitsverhältnisses der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung; denn es handele sich dabei um eine Einstellung im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a HPVG, für die bisher keine Zustimmung des Personalrats vorliege.

    Der Senat hat zwar in seinem Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - (BVerwGE 57, 280) entschieden, daß die Verlängerung eines zunächst befristeten Arbeitsvertrages personalvertretungsrechtlich als "Einstellung" zu werten ist.

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung kommt es nicht darauf an, ob die personelle Maßnahme einseitig vom Arbeitgeber im Wege der Änderungskündigung vorgenommen oder - wie hier - durch (einvernehmliche) Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart wird (vgl. BVerwGE 50, 186 ; Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 6 P 1.86 - <PersR 1988, 296>; BAGE 17, 248 ; 30, 214 ).

    Das Mitbestimmungsrecht besteht vielmehr auch bei ausschließlich normvollziehenden Maßnahmen als eine zusätzliche Kontrolle der Richtigkeit der Maßnahme und begründet die vom Personalvertretungsgesetz angestrebte Mitverantwortung des Personalrats (vgl. BVerwGE 50, 186 ).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 6 P 36.85

    Mitbestimmungspflichtige Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Wiederaufnahme der

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme entfällt nicht deshalb, weil sich der Dienststellenleiter zu dieser Maßnahme in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet hat (wie Beschluß vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ).

    Insoweit ist auf den Beschluß des Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - (PersR 1988, 298 = ZTR 1989, 39) zu verweisen, der zu dieser Frage folgende Ausführungen enthält:.

  • BVerwG, 30.09.1983 - 6 P 4.82

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Personalrats bei der Einstellung -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Ihr steht nicht entgegen, daß sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Beschäftigten nicht auf die Frage erstreckt, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen werden soll (vgl. Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <ZBR 1984, 77 = PersV 1985, 246> und vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167>).
  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Ihr steht nicht entgegen, daß sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Beschäftigten nicht auf die Frage erstreckt, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen werden soll (vgl. Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <ZBR 1984, 77 = PersV 1985, 246> und vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167>).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Fehlt es für die Befristung oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, wird das unwirksam befristete Arbeitsverhältnis durch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ersetzt (vgl. BAGE 10, 65 ; Urteile vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - <NJW 1982, 1475> und vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - <NJW 1984, 993>).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Der Abschluß eines solchen Vergleichs vermag jedoch das Mitbestimmungsrecht des Personalrats ebensowenig zu beseitigen, wie wenn der Arbeitgeber durch rechtskräftiges Urteil zur Einstellung eines Bewerbers verpflichtet wird (vgl. BAGE 34, 1 = PersV 1982, 368 = RdA 1980, 341).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Fehlt es für die Befristung oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, wird das unwirksam befristete Arbeitsverhältnis durch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ersetzt (vgl. BAGE 10, 65 ; Urteile vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - <NJW 1982, 1475> und vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - <NJW 1984, 993>).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    In der weiteren Verwendung der Angestellten als Büchereiangestellte mit einer Vergütung gemäß der Vergütungsgruppe VII BAT liegt jedoch nicht nur die Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit, d.h. die auf Dauer angelegte Zuweisung einer tariflich geringer als der bisherige Aufgabenbereich zu bewertenden Tätigkeit (BVerwGE 54, 92 ).
  • BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 438/82

    Befristeter Arbeitsvertrag und fehlende Vertretungsreserve

    Auszug aus BVerwG, 01.02.1989 - 6 P 2.86
    Fehlt es für die Befristung oder deren Dauer an einem sachlichen Grund, wird das unwirksam befristete Arbeitsverhältnis durch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ersetzt (vgl. BAGE 10, 65 ; Urteile vom 14. Januar 1982 - 2 AZR 245/80 - <NJW 1982, 1475> und vom 8. September 1983 - 2 AZR 438/82 - <NJW 1984, 993>).
  • BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 358/64

    Angestellter - Tätigkeitsmerkmale - Eingruppierung in Vergütungsgruppe -

  • BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 621/76

    Bedenken gegen Amtsführung - Verwaltungsangestellter - Fristlose Entlassung -

  • BVerwG, 04.08.1988 - 6 P 1.86

    Mitbestimmungspflichtige Herabgruppierung - Angestellter

  • BVerwG, 01.07.1988 - 6 PB 6.88

    Mitbestimmungsverfahren - Rüge unzureichender Begründung

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Die die Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe stellen sich bei einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erneut und möglicherweise unter anderen Gesichtspunkten, so dass es einer erneuten Prüfung des Personalrats bedarf (vgl. BVerwG 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 - zu 1 der Gründe mwN) .
  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Trotz vorangegangener Eingliederung hat es allerdings auch die Verlängerung und die Entfristung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses als neue mitbestimmungspflichtige Vorgänge und somit als "Einstellung" gewertet (siehe Beschluß vom 13. Februar 1979 BVerwG 6 P 48.78 BVerwGE 57, 280; Beschluß vom 1. Februar 1989 BVerwG 6 P 2.86 Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00

    Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.

    Geschieht dies durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, so ist der Mitbestimmungstatbestand "Einstellung" nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG anzunehmen (vgl. dazu Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2024 - 34 A 67/23

    Verpflichtungsantrag Abstrakter Feststellungsantrag Antragsänderung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 -, juris, Rn. 18.
  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 2.94

    Personalvertretungsrecht: Beteiligung des Personalrats bei

    Hierbei hat der Personalrat auch zu prüfen, ob die Verlängerung etwa auf die Umgehung eines auf unbestimmte Zeit einzugehenden Arbeitsverhältnisses hinausläuft (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 10, vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 und vom 2. Juni 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

    Die Umwandlung des nach § 16a Satz 1 TVAöD befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16a Satz 2 TVAöD ist - was zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Recht nicht streitig ist - als Einstellung im Sinne des in Rede stehenden gesetzlichen Mitbestimmungstatbestandes zu werten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 S. 8; vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 ; vom 12. Juni 2001 - 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308 und vom 24. Oktober 2001 - 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2012 - 20 A 698/11

    Mitbestimmungsrecht einer Personalvertretung i.R.d. Einstellung eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1979 6 P 48.78 , BVerwGE 57, 280, und vom 1. Februar 1989 6 P 2.86 , PersR 1989, 198 = PersV 1989, 354 = RiA 1989, 240 = ZfPR 1989, 105; BAG, Beschluss vom 28. Oktober 1986 1 ABR 16/85 , DB 1987, 847.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

    Gleichwohl sind trotz vorangegangener Eingliederung die Verlängerung wie auch die Entfristung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses als neue mitbestimmungspflichtige Vorgänge anzusehen und diese Vorgänge als "Einstellung" zu werten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.2.1989 - BVerwG 6 P 2.86 -, Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 - juris Rn. 18; Beschl. v. 13.2.1979 - BVerwG 6 P 48.78 -, BVerwGE 57, 280 f. - juris Rn. 15 f. (zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG) m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2007 - 8 L 358/06

    Keine Mitbestimmung beim Erlass von Rechtsvorschriften

    Nicht entscheidungserheblich ist vorliegend allerdings, ob dem Antragsteller in seiner Auffassung beizupflichten ist, dass auch normvollziehende Entscheidungen mitbestimmungspflichtig sein können (vgl. zu einer Höhergruppierung: BVerwG, Beschl. v. 13.02.1976 - 6 P 4.74 -, PersV 1977, 183) und dass es der Mitbestimmung nicht entgegenzustehen braucht, wenn dem Dienststellenleiter für seine Entscheidung kein eigener Spielraum verbleibt (vgl. zur Rückgruppierung: BVerwG, Beschl. v. 01.02.1989 - 6 P 2.86 -, PersV 1989, 354).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18

    Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines

    Die hier in Rede stehende Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist - wovon auch das Oberverwaltungsgericht der Sache nach ausgegangen ist - als Einstellung anzusehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 S. 8 und vom 30. April 2001 - 6 P 9.00 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 6 S. 2).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 3/18

    Befristete Beschäftigung; Beschwerde; Entfristung; Globalantrag; Initiativrecht;

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 1 Sa 11/12

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristungen nach dem PersVG BW 1996 -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 9.06

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Umwandlung eines

  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2014 - 12c K 1151/13

    Mitbestimmung, Personalrat, wissenschaftlicher Mitarbeiter, wissenschaftliche

  • VG Köln, 16.05.2008 - 33 L 484/08

    Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im

  • OVG Niedersachsen, 24.01.1994 - 18 L 3127/93

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Personalvertretung; Teilzeit;

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