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   VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91   

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VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Beteiligungsumfang des Personalrats bei der Neubauplanung von Dienststellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines Personalrats an Verhandlungen zwischen einer Dienststellenleitung und dem Staatlichen Hochbauamt; Aufgabenstellung von Personalvertretungen gemäß § 2 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG); Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen, die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 463 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Denn in einem solchen Fall kann dem Personalrat das Recht zustehen, sein erforderliches Informationsbedürfnis selbst durch Hinzuziehung von Sachverständigen oder Auskunftspersonen zu erfüllen, und zwar in den Grenzen, die sich aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit, aus der Friedenspflicht und der Pflicht, eine Einigung möglichst innerhalb der Dienststelle anzustreben, ergeben (vgl. BVerwG Beschluß vom 8.11.1989, DÖV 1990, 566 = DVBl. 1990, 634 = PersR 1990, 102 = PersV 1990, 342).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Die Frage, ob dieses Mitbestimmungsrecht durch das Anhörungsrecht aus § 80 Abs. 3 LPVG verdrängt wird, stellt sich vorliegend nicht (vgl. zu einer solchen Verdrängung BVerwG 78, 47 = PersR 1987, 220 = DVBl. 1987, 1170).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89

    1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89

    1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VG Gießen, 02.09.2011 - 22 K 5442/10

    Mitbestimmung des Personalrats beim Schulneubau

    Es ist dann Angelegenheit der Dienststelle, die vom Antragsteller vorgebrachten baulichen Vorschläge und Anregungen aufzunehmen und, falls sie sich diesen Vorschlägen anschließt, diese namens der Schule dem Schulträger gegenüber einzubringen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 -, Juris Rz. 22).

    Wird die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 -, Juris Rz. 24 m. w. N.).

  • OVG Berlin, 18.12.2002 - 4 S 41.02

    Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Antrag auf einstweiligen

    Der Antrag kann auch mündlich gestellt werden; die Erklärung muss aber hinreichend deutlich erkennen lassen, dass es sich um einen Zustimmungsantrag handelt (VGH Mannheim, PersV 1992, 354 [355]; Fischer/Goeres, a.a.O K § 69 Rdnr. 8; Grabendorff u.a., a.a.O. § 69 Rdnr. 4).
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