Rechtsprechung
   LG Offenburg, 15.09.1997 - Qs 114/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8082
LG Offenburg, 15.09.1997 - Qs 114/97 (https://dejure.org/1997,8082)
LG Offenburg, Entscheidung vom 15.09.1997 - Qs 114/97 (https://dejure.org/1997,8082)
LG Offenburg, Entscheidung vom 15. September 1997 - Qs 114/97 (https://dejure.org/1997,8082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen einen bereits ausgeführten Durchsuchungsbeschluss; Vorliegen eines Anfangsverdachts als Voraussetzung für eine Durchsuchung; Begründung eines Anfangsverdachts aufgrund einer anonymen Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 626
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Bei anonymen Anzeigen müssen die Voraussetzungen des § 102 StPO im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten aber wegen der erhöhten Gefahr und des nur schwer bewertbaren Risikos einer falschen Verdächtigung besonders sorgfältig geprüft werden (vgl. z.B. LG Offenburg, Beschluss vom 15. September 1997 - Qs 114/97 -, StV 1997, S. 626 f.; LG Regensburg, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 1 Qs 111/03 -, StV 2004, S. 198; LG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2005 - 2 Qs 65/05 -, StraFo 2005, S. 420 f.; LG Bad Kreuznach, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 Qs 134/14 -, StraFo 2/2015, S. 64 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Bei anonymen Anzeigen müssen die Eingriffsvoraussetzungen des § 102 StPO im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten wegen der erhöhten Gefahr und des nur schwer bewertbaren Risikos einer falschen Verdächtigung besonders sorgfältig geprüft werden (LG Offenburg, Beschluss vom 15. September 1997 - Qs 114/97; LG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2005 - 2 Qs 65/05).
  • BVerfG, 23.10.2003 - 2 BvR 1478/03

    Teils mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige, teils unbegründete

    Wegen der erhöhten Gefahr und des nur schwer bewertbaren Risikos einer falschen Verdächtigung durch anonyme Anzeigen (vgl. LG Offenburg, StV 1997, S. 626 ) wäre es gegebenenfalls verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wenn die Anzeige ungeprüft zum Anlass des schwer wiegenden Grundrechtseingriffs genommen worden wäre.
  • LG Kassel, 27.01.2005 - 3 Qs 34/05
    Zur bloßen Ausforschung darf die Maßnahme nicht benutzt werden (LG Offenburg, StV 1997, 626).
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