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   RG, 10.12.1885 - 3027/85   

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https://dejure.org/1885,230
RG, 10.12.1885 - 3027/85 (https://dejure.org/1885,230)
RG, Entscheidung vom 10.12.1885 - 3027/85 (https://dejure.org/1885,230)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1885 - 3027/85 (https://dejure.org/1885,230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Liegt der Erschwerungsgrund des §. 243 Ziff. 3 St.G.B.'s auch dann vor, wenn vom diebe ein auf der Innenseite einer Thüre vorgeschobener einfacher Riegel von außen mittels eines Werkzeuges zurückgeschoben wird, oder setzt das Gesetz einen Verschlußmechanismus voraus, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 13, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw.

    Vielmehr genügt es, dass der Täter Schließvorrichtungen oder andere Zugangshindernisse unter Aufwendung von nicht unerheblicher Kraftentfaltung überwindet (RGSt 4, 353, 354; 13, 200, 206; 60, 378, 379; Senat, Urteile vom 5. Juli 1961 - 2 StR 264/61 und vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63; LK-StGB/Vogel, aaO, § 243 Rn. 20; MüKo-StGB/Schmitz, aaO, § 243 Rn. 20).
  • BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

    Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl und Sachbeschädigung; Untypische Begleittat;

    Schon bisher konnte die für ein Einbrechen erforderliche Beseitigung eines entgegenstehenden Hindernisses unter Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft auch ohne Substanzverletzung geschehen (vgl. RGSt 13, 200, 206; 60, 378, 379 f.; BGH, Beschl. vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63; siehe auch BGH NStZ 2000, 143 f.; Tröndle/Fischer aaO § 243 Rdn. 5 ff.).
  • BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17

    Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl

    Vielmehr genügt, dass der Täter Schließvorrichtungen oder andere Zugangshindernisse unter Aufwendung von nicht unerheblicher Kraftentfaltung überwindet (RGSt 4, 353, 354; 13, 200, 206; 60, 378, 379; Senat, Urteile vom 5. Juli 1961 - 2 StR 264/61 und vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63; LK-StGB/Vogel, aaO, § 243 Rn. 20; Fischer, aaO, § 243 Rn. 5).
  • BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des

    Das kann die Annahme nahelegen, die Qualifizierung des Regelbeispiels greife beim versuchten Diebstahl nicht anders als beim vollendeten nur ein, wenn dem Täter der Einbruch gelungen sei, er also den umschlossenen Raum gewaltsam geöffnet und sich so Zugang zu ihm verschafft habe (vgl. zum Begriff des Einbrechens RGSt 4, 353, 354 f.; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f.).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl -

    Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263; vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).
  • BGH, 30.08.1963 - 4 StR 322/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dabei kommt es nicht darauf an, daß etwas zerbrochen wird; Zerstörungen oder Beschädigungen brauchen nicht unbedingt einzutreten (RGSt 13, 200, 206).
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