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   RG, 17.01.1890 - 3271/89   

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https://dejure.org/1890,363
RG, 17.01.1890 - 3271/89 (https://dejure.org/1890,363)
RG, Entscheidung vom 17.01.1890 - 3271/89 (https://dejure.org/1890,363)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1890 - 3271/89 (https://dejure.org/1890,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann eine Maschine auch bei völliger Unversehrtheit aller ihrer Teile und des Zusammenhanges der Teile als beschädigt im Sinne des §. 303 St.G.B.'s angesehen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 20, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Der Gebrauch einer Sache kann auch durch Hinzufügen eines Gegenstandes beeinträchtigt werden (BGH NStZ 1988, 178; RGSt 20, 182, 185; Wolff in LK StGB 11. Aufl. § 303 Rdn. 9).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    Dabei ging es überwiegend um zusammengesetzte Sachen, deren Schmuksfähigkeit auch dann beeinträchtigt sein kann, wenn die Einzelteile unversehrt bleiben (RGSt 20, 182, 183; 20, 353; 31, 329, 331; 39, 223, 224; 55, 169 f).

    In diesem Fall hat das Reichsgericht auch eine leicht abwaschbare Beschmutzung für tatbestandsmäßig gehalten, während es sonst hervorgehoben hat, daß eine ohne nennenswerten Aufwand an Mühe, Zeit oder Kosten behebbare Beeinträchtigung der Brauchbarkeit außer Betracht bleibe (RGSt 20, 182 ff; 39, 223, 224; ebenso BGHSt 13, 207, 208) [BGH 14.07.1959 - 1 StR 296/59].

    Etwas anderes gilt nur für den schon vom Reichsgericht (RGSt 43, 204, 205; vgl. auch den Hinweis in RGSt 20, 182, 183) hervorgehobenen Fall, daß die Gebrauchsbestimmung eines Gegenstandes, etwa einer Statue, eines Gemäldes oder eines Baudenkmals, offensichtlich mit seinem ästhetischen Zweck zusammenhängt.

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