Rechtsprechung
RG, 11.11.1889 - 2346/89 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Liegt der in §. 377 Nr. 5 St.P.O. bezeichnete Revisionsgrund (Abhaltung der Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft) vor, wenn in der Hauptverhandlung als "Beamter der Staatsanwaltschaft" ein Gerichtsassessor anwesend war, welcher von der zuständigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 20, 40