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   RG, 20.02.1891 - 12/91   

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https://dejure.org/1891,265
RG, 20.02.1891 - 12/91 (https://dejure.org/1891,265)
RG, Entscheidung vom 20.02.1891 - 12/91 (https://dejure.org/1891,265)
RG, Entscheidung vom 20. Februar 1891 - 12/91 (https://dejure.org/1891,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    In welcher Weise ist dem auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes besonders hingewiesenen Angeklagten Gelegenheit zur Verteidigung zu geben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 372
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.2018 - 1 StR 34/18

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Beurteilung der Rechtslage (Annahme

    Der Vorsitzende muss durch sein Verhalten zum Ausdruck bringen, dass das Gericht bereit ist, mit Rücksicht auf die eingetretene Veränderung Erklärungen und Anträge entgegenzunehmen und zu prüfen, und es muss dem Angeklagten zu solchen Erklärungen und Anträgen Zeit gelassen werden (vgl. bereits RG, Urteile vom 20. Februar 1891 - 12/91, RGSt 21, 372, 374 und vom 25. April 1894 - 1370/94, RGSt 25, 340, 342; Radtke in Radtke/Hohmann, StPO, § 265 Rn. 89).
  • FG Saarland, 18.08.2000 - 1 K 101/00

    1. Untätigkeitsklage 2. Betriebsstätte eines selbständigen

    a) Nach den obigen Ausführungen ist für alle Streitjahre von einem Kfz-Privatanteil von (brutto) 9.000 km x 0, 42 DM bzw. - ab 1. Oktober 1991: 0,52 DM (s. dazu das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 1991 IV B 6 - S 2012 - 12/91, DStR 1991, 1492) - auszugehen.
  • BGH, 19.01.1965 - 5 StR 578/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    So hat das Reichsgericht schon in RGSt 21, 372, 374 ausgesprochen, daß dem Angeklagten hierzu Zeit gelassen werden muß.
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