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   RG, 12.10.1897 - 3436/97   

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https://dejure.org/1897,262
RG, 12.10.1897 - 3436/97 (https://dejure.org/1897,262)
RG, Entscheidung vom 12.10.1897 - 3436/97 (https://dejure.org/1897,262)
RG, Entscheidung vom 12. Oktober 1897 - 3436/97 (https://dejure.org/1897,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache (ne bis in idem) auch dann in der Revisionsinstanz noch zulässig und wirksam, wenn die rechtskräftige Entscheidung später als die angefochtene ergangen ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 30, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zur Vermeidung einer Doppelbestrafung zu berücksichtigen (vgl. RGSt 30, 340; 49, 170; BGHSt 9, 190, 192; K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl., Einl. Kap. 12 Rdnr. 19).
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
    Vielmahr muss wegen des im Umfang der rechtskräftigen Entscheidung eingetretenen Verbrauchs der Strafklage (Herstellung und Anpreisung des Buches "J.") das angefochtene Urteil auch hinsichtlich des wegen der im Juli 1951 erfolgten Ankündigung und Anpreisung anderer unzüchtiger Schriften und Abbildungen ergangenen Schuldspruchs aufgehoben werden, obwohl es insoweit auf einem ordnungsmässigen Verfahren beruht (RGSt 30, 340).
  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

    Dieses Verbot betrifft - entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in ihrer Stellungnahme vom 8. Juni 2010 vertretenen Ansicht - nicht nur das sachliche Recht, sondern vornehmlich die Zulässigkeit des Verfahrens und muss daher vom Revisionsgericht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. RGSt 30, 340, 341 f.; BGHSt 44, 1, 3; 20, 292, 293; 9, 190, 192; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 180).
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