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   RG, 05.10.1899 - 2897/99   

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https://dejure.org/1899,344
RG, 05.10.1899 - 2897/99 (https://dejure.org/1899,344)
RG, Entscheidung vom 05.10.1899 - 2897/99 (https://dejure.org/1899,344)
RG, Entscheidung vom 05. Oktober 1899 - 2897/99 (https://dejure.org/1899,344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Welche Wirkung hat die Erklärung eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, daß er auf die Revision gegen ein Urteil verzichte, das in einem anderen Strafverfahren bei einem anderen Gerichte ergangen ist, auf die Rechtskraft dieses Urteiles? 2. Was ist unter dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 32, 277
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer

    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie trotz Fehlens einer besonderen Bestimmung stets gefordert worden ist, grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden (RGSt 32, 277, 279; BGHSt 18, 257, 260; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 302 Rdn. 11; Ruß in KK § 302 Rdn. 5; Pikart in KK § 341 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1985 - 1 Ws 568/85

    Rechtsmittelverzicht; Protokoll; Jugendlicher Angeklagter

    Nach einhelliger Meinung ist der Verzicht auf ein Rechtsmittel grundsätzlich an die Form gebunden, die für seine Einlegung gilt (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167; BGHSt 18, 257, 260;.. aA. Stratenwerth in JZ 1964, 265).

    Verzichtet Ä wie hier Ä der Angekl. unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung auf Rechtsmittel, ist zur Wirksamkeit des Verzichts die Aufnahme in das Sitzungsprotokoll ausreichend, aber auch erforderlich (RGSt 32, 277, 279; BayObLG 18, 16; OLG Bremen .. NJW 1961, 2271; OLG Schleswig SchlHA 59, 157; KMR-Paulus, StPO , 7. Aufl., Rdnr. 15 zu § 302 ; Löwe-Rosenberg, StPO , 23. Aufl., Rdnr. 13 zu § 302; Lb. Schmidt, Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung, Erl.

  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 863/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Absoluter Revisionsgrund der vorschriftswidrigen

    In Übereinstimmung damit vertreten Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß das Hauptverhandlungsprotokoll seine formelle Beweiskraft lediglich im anhängigen Verfahren für das Gericht höherer Instanz entfaltet, wenn zur Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit des bisherigen Verfahrens die Beobachtung der für die Hauptverhandlung des unteren Gerichts vorgeschriebenen Förmlichkeiten nachzuprüfen ist (vgl. RGSt 32, 277, 279; 58, 59; 59, 13, 19; BGHSt 2, 125, 126, 128; BGH NJW 1963, 1060, 1062; BGH, Urteile vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - und vom 29. Februar 1968 - 1 StR 615/67 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg a.a.O. § 274 Anm. 3 a; Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. § 94 II; Kleinknecht, StPO 32. Aufl. § 274 Anm. 1; Peters, Strafprozeß 2. Aufl. § 22 II 3 a; Eb. Schmidt, Lehrkomm. StPO II § 274 Erl.
  • OLG Hamm, 02.03.2004 - 4 Ws 695/03

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Protokoll der Hauptverhandlung

    Ein Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (vgl. RGSt 32, 277, 279; 74, 164, 167; BGHSt 18, 257, 260; 31, 109, 111; NJW 84, 1974), grundsätzlich an die gleiche Form wie der Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 150/88

    Rücknahme eines rechtswirksamen Verzichts auf die Einlegung der Revision

    Damit ist der Verzicht wirksam geworden (RGSt 32, 277, 280; 40, 133; BGHSt 18, 257, 260).
  • BGH, 15.10.1981 - 1 StR 646/81

    Rücknahme, Widerruf oder Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts -

    Damit ist der Verzicht wirksam geworden (RGSt 32, 277, 280; 40, 133; BGHSt 18, 257, 260).
  • BGH, 15.10.1982 - 2 StR 628/82

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Damit ist der Verzicht wirksam geworden (BGHSt 18, 257, 258; RGSt 32, 277, 280; 40, 133).
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