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   RG, 28.01.1905 - 3446/04   

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https://dejure.org/1905,378
RG, 28.01.1905 - 3446/04 (https://dejure.org/1905,378)
RG, Entscheidung vom 28.01.1905 - 3446/04 (https://dejure.org/1905,378)
RG, Entscheidung vom 28. Januar 1905 - 3446/04 (https://dejure.org/1905,378)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist in dem Antrage auf Vernehmung von Zeugen darüber, daß ein Kind verdorben und insbesondere lügenhaft sei, ein genügend substantiierter Beweisantrag zu finden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 37, 371
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Aber auch die weiteren Erkenntnisse des Reichsgerichts, in denen die Behauptung, daß ein "Zeuge unglaubwürdig" sei, als ausreichende Tatsachenbehauptung angesehen wurde, überzeugen den Senat nicht (vgl. etwa RGSt 37, 371; RG JW 1931, 1610; RG JW 1932, 2728; anders aber z. B. RGSt 27, 95; JW 1932, 2727; JW 1931, 951; JW 1929, 115; ähnlich RGSt 57, 412; JW 1923, 15).
  • BGH, 22.05.1979 - 5 StR 145/79

    Beweisantrag zur Vernehmung von drei Zeugen zu dem Thema "Frau V. war ...

    Ein Zeuge sagt deshalb auch dann über Tatsachen aus, wenn er zur näheren Kennzeichnung seiner tatsächlichen Beobachtungen Schlußfolgerungen und Werturteile verwendet, die seiner Lebenserfahrung entnommen sind (RGSt 37, 371; RG JW 1916, 1027; JW 1928, 2721).
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 43/67

    Vorliegen der Voraussetzungen für ein Anvertrautsein - Fortgesetzte Unzucht mit

    Es handelte sich insoweit um einen einfachen Vorgang des täglichen Lebens, den auch ein Rechtsunkundiger wie der Angeklagte zum Gegenstand eines Eingeständnisses machen konnte (vgl. auch RGSt 37, 371).
  • BGH, 26.11.1954 - 1 StR 720/53

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung steht fest, daß der Leumund einer Person Gegenstand des Zeugenbeweises sein kann, jedenfalls wenn der Zeuge nicht bloß ein allgemeines Werturteil abgeben, sondern Vorgänge bekunden soll, aus denen er sich sein Urteil über die Wesenszüge der Person, ihre sittliche Haltung und andere ihren Ruf begründende Umstände gebildet hat (RGSt 37, 371; 39, 363; 57, 412; GoltdArch 73, 110; JW 1936, 1381 Nr. 30).
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