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   RG, 22.02.1906 - 704/05   

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https://dejure.org/1906,228
RG, 22.02.1906 - 704/05 (https://dejure.org/1906,228)
RG, Entscheidung vom 22.02.1906 - 704/05 (https://dejure.org/1906,228)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1906 - 704/05 (https://dejure.org/1906,228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen kann neben einer Gesamtstrafe auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 38, 353
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auch bei der Gesamtstrafenbildung sind daher für die Frage, ob Maßregeln der Besserung und Sicherung statthaft sind, nur die verwirkten Einzelstrafen, nicht aber die Gesamtstrafe als solche ausschlaggebend (vgl. RGSt 38, 353, 354; BGHSt 12, 85, 87; Vogler in LK, 10. Aufl § 53 Rdn. 19 und 20).
  • BGH, 30.09.1958 - 1 StR 310/58

    Rechtsmittel

    Ausschlaggebend für die Frage, ob und welche Nebenstrafen usw. statthaft sind, bleiben aber in jedem Falle die verwirkten Einzelstrafen und nicht die Gesamtstrafe als solche (vgl. u.a. RGSt 38, 353; 65, 296, 297).
  • BGH, 19.10.1967 - 4 StR 496/67

    Rechtsmittel

    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß für die Frage der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht allein die verwirkten Einzelstrafen entscheidend sind, neben denen das Gesetz die Zulassung der Polizeiaufsicht vorsieht, und daß es deswegen nicht etwa auf die Gesamtstrafe ankommt (BGH GA 1958, 367; RGSt 38, 353).
  • BGH, 25.06.1958 - 2 StR 223/58

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung hat schon das Reichsgericht vertreten (RGSt 38, 353, 354).
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