Rechtsprechung
   RG, 25.09.1906 - V 428/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1906,345
RG, 25.09.1906 - V 428/06 (https://dejure.org/1906,345)
RG, Entscheidung vom 25.09.1906 - V 428/06 (https://dejure.org/1906,345)
RG, Entscheidung vom 25. September 1906 - V 428/06 (https://dejure.org/1906,345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1906,345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verhältnis der Bilanzziehung zur Buchführung im Sinne von § 240 Nr. 3 u. 4 K.O. Wird, wenn die Ziehung einer Bilanz für ein Geschäftsjahr unterblieben ist, die nach § 240 Nr. 4 K.O. begründete Strafbarkeit dadurch beseitigt, daß für die folgenden Geschäftsjahre ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 39, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Dieser Zweck des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO a.F. (dazu RGSt 39, 165; BGH, Urteil vom 25. März 1977 - 2 StR 375/76 - Dreher, StGB , 36. Aufl. 1976, Rdn. 1 zu § 239 KO ; Schönke-Schröder, StGB , 18. Aufl. 1976, Rdn. 1 zu § 240 KO ) nötigt ersichtlich dazu, das Tatbestandsmerkmal der "einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit", soweit es Bestandteil der genannten Strafvorschrift ist, eng auszulegen.
  • BGH, 30.08.2007 - 3 StR 170/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens); Bankrott

    Dies wäre etwa dann der Fall gewesen, wenn Gläubigerforderungen, die schon zur Zeit der Bankrotthandlung bestanden, bei Konkurseröffnung noch nicht getilgt gewesen sein sollten (BGHSt 1, 186, 191; BGH bei Herlan GA 1953, 73; 1971, 38; BGH NJW 2001, 1874, 1876) oder Mängel der Buchführung bis zur Konkurseröffnung noch fortgewirkt hätten (BGH, Urt. vom 5. Juli 1955 - 5 StR 236/55; Urt. vom 4. April 1979 - 3 StR 488/78, insoweit in BGHSt 28, 371 nicht abgedruckt; s. auch RGSt 39, 165, 167 m. w. N.); denn die durch die Bankrotthandlung begründete abstrakte Gefahr hätte dann bis zum Eintritt der objektiven Strafbarkeitsbedingung fortbestanden, wäre durch diese verstärkt und einem Übergang in eine konkrete Gefährdung oder gar in einen Schaden näher gebracht worden.
  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) -

    Der äußere Tatbestand eines Vergehens gegen § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO ist u.a. dann gegeben, wenn der Schuldner Handelsbücher so unordentlich geführt hat, daß sie keine Übersicht seines Vermögensstandes gewähren, und zwar noch im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung (RGSt 39, 165; BGH Urteile vom 19. Juli 1957 - 2 StR 220/57 - und vom 30. Juni 1959 - 1 StR 239/59).

    Im Gegensatz zu dem Vergehen nach § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO ist es für die unterlassene Bilanzziehung - jedenfalls zum Schuldspruch - ohne Bedeutung, ob sie später nachgeholt worden ist; denn das Merkmal, daß die Handelsbücher - im Zeitpunkt der Konkurseröffnung - keine Übersicht über die Vermögenslage gewähren, ist in § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO nicht aufgestellt (vgl. RGSt 39, 165).

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    a) Hier kommen allerdings solche Mängel nicht in Betracht, die vor der Zahlungseinstellung beseitigt worden waren und in diesem Zeitpunkt nicht fortwirkten, d.h. die Übersicht über den Vermögensstand nicht mehr beeinträchtigten (RGSt 5, 415; 29, 222 [225]; 39, 165 [167]).
  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Da diese anfänglichen Buchungen zur Zeit der Konkurseröffnung beseitigt waren, erscheint die Annahme eines vollendeten Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 4 KO schon aus diesem Grunde bedenklich (vgl RGSt 39, 165, 167; BGH 3 StR 434/53 vom 26. Mai 1954).
  • BGH, 25.03.1977 - 2 StR 375/76

    Strafbarkeit wegen Konkursbetruges und wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge

    Die Strafkammer hat im Ergebnis zu Recht die Ansicht vertreten, der Anwendung des § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO stehe nicht der Umstand entgegen, daß die Bilanzen, wegen deren verspäteter Aufstellung der Angeklagte verurteilt worden ist, im Zeitpunkt der Zahlungseinstellung und Konkurseröffnung vorlagen (RGSt 39, 165 f; BGH, Urteile vom 17. Dezember 1963 - 1 StR 391/63 - und vom 8. Dezember 1964 - 1 StR 476/64 -).
  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 228/59
    Die Verurteilung wegen einfachen Bankrotts hat deswegen keinen Bestand, weil das Urteil für keinen der Punkte, in denen das Landgericht das Tatbestandsmerkmal der unordentlichen Buchführung findet, ergibt, daß die Übersicht über das Vermögen des Angeklagten noch im Zeitpunkt der Konkurseröffnung (RGSt 39, 165) beeinträchtigt war.
  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
    Der § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO ist ein selbständiger Bankrottatbestand (vgl. auch die Ausführungen unter II 5 sowie RGSt 39, 165 [168]) und keine straflose Nachtat gegenüber dem Vergehen der Nr. 3. Es ist auch nicht einzusehen, inwiefern die unterlassene Bilanzierung für 1950 nicht ebenfalls ein Vergehen gegen § 240 Abs. 1 Nr. 4 KO darstellen sollte.
  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 773/52

    Rechtsmittel

    Dabei wird übersehen, dass es nur darauf ankommt, ob die Unübersichtlichkeit bei der Zahlungseinstellung oder der Konkurseröffnung gegeben war; dagegen ist es unerheblich, ob sie früher bestand, wenn nur die Mängel in dem massgeblichen Zeitpunkt beseitigt waren (RGSt 29, 222, 225; 39, 165, 167).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 239/59

    Rechtsmittel

    Mängel, die vorher beseitigt werden, kommen daher für § 240 Abs. 1 Nr. 3 KO im allgemeinen nicht in Betracht - es sei denn, daß sie in der bezeichneten Weise bei Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung noch fortwirkten (RGSt 39, 165, 167; RG DJZ 1930, 564; RG JW 1907, 417 Nr. 84 und 85; vgl. schon RG Rspr. 3, 190).
  • BGH, 05.07.1954 - 5 StR 236/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 17/67

    Aufrechterhaltung eines Gesamtvorsatzes zur Zuwiderhandlung gegen

  • BGH, 13.09.1957 - 1 StR 192/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1952 - 1 StR 506/51
  • BGH, 19.07.1957 - 2 StR 220/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 434/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht