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   RG, 18.05.1908 - I 207/08   

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https://dejure.org/1908,219
RG, 18.05.1908 - I 207/08 (https://dejure.org/1908,219)
RG, Entscheidung vom 18.05.1908 - I 207/08 (https://dejure.org/1908,219)
RG, Entscheidung vom 18. Mai 1908 - I 207/08 (https://dejure.org/1908,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit kann bei Anwendung des § 79 St.G.B.'s auf die erkannte Gesamtstrafe die Untersuchungshaft angerechnet werden, wenn diese nur in einem der getrennten Strafverfahren verhängt worden war? 2. Darf die Untersuchungshaft nur nach vollen Tagen angerechnet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 41, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Die Anrechnung war jedoch unzulässig, wenn die Untersuchungshaft beendet war, bevor die später abgeurteilte Tat begangen wurde (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143); auch reichte die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer in einem anderen Verfahren verhängten Strafe als für die Anrechnungsvoraussetzungen erforderliche Verfahrensverbindung nicht aus (RGSt 31, 244, 245; 41, 318, 319).
  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 164/70

    Anrechnung von Untersuchungshaft bei zweimaliger Verurteilung - Berücksichtigung

    Ist ein Angeklagter zweimal verurteilt worden, so darf Untersuchungshaft, die er nur im zweiten Verfahren erlitten hat, auf eine zu bildende Gesamtstrafe auch dann in voller Höhe angerechnet werden, wenn sie die Einzelstrafen übersteigt, die in der zweiten Sache verhängt werden (entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143; RG DR 1939, 362³).

    Diese Art der Anrechnung widerspricht, wie der auf den Strafausspruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft zuzugeben ist, der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 41, 318; 71, 140, 143; RG DR 1939, 3623).

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Die in 18 KLs 24/55 erlittene Freiheitsentziehung hat das Landgericht dem Angeklagten, über die Grundsätze der Entscheidung RGSt 41, 318 hinausgehend, in der vollen Höhe der verhängten Einzelstrafe von zwei Monaten angerechnet (BayObLG NJW 1959, 2175 Nr. 17).
  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    Die Anrechnung war jedoch unzulässig, wenn die Untersuchungshaft beendet war, bevor die später abgeurteilte Tat begangen wurde (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143); auch reichte die Bildung einer Gesamtstrafe mit einer in einem anderen Verfahren verhängten Strafe als für die Anrechnungsvoraussetzungen erforderliche Verfahrensverbindung nicht aus (RGSt 31, 244, 245; 41, 318, 319).
  • OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
    Sie brauchen nicht zu einer Bestrafung geführt zu haben, damit Untersuchungshaft angerechnet werden kann, BGHSt 28, 29 ff. Wird der Angeklagte wegen solcher Straftaten freigesprochen oder außer Verfolgung gesetzt, so wird die Untersuchungshaft gleichwohl auf die in demselben Verfahren wegen anderer Taten verhängte Strafe angerechnet, RGSt 71, 140, 142; BGH GA 66, 210, 211. Das gilt entgegen RGSt 58, 95, 97 auch, wenn die Untersuchungshaft bereits beendet war, ehe die andere Straftat begangen wurde, BGHSt 28, 29 ff. Ebenso ist Untersuchungshaft, deren Dauer die Summe der Einzelstrafen übersteigt, voll auf eine mit einer früheren Verurteilung zu bildende Gesamtstrafe anzurechnen, BGHSt 23, 297 entgegen RGSt 41, 318; 71, 140, 143.
  • BGH, 11.07.1967 - 1 StR 266/67

    Überprüfung der Bildung einer Gesamtstrafe - Anrechnung der Untersuchungshaft

    Diese durfte nur auf eine in demselben Verfahren verhängte Strafe angerechnet werden (RGSt 41, 318, 319); ihre Anrechnung auf die Gesamt gefängnis strafe von neun Monaten drei Wochen ist deshalb fehlerhaft.
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 129/51

    Rechtsmittel

    Die Strafkammer hat im Falle Sch. nur zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des § 60 StGB vorliegen und, wenn sie dies bejaht, ob und in welchem Umfange sie eine Internierungshaft auf die erkannte Strafe anrechnen will (RGSt 41, 318, 320).
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