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RG, 26.01.1915 - V 385/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist in der Revisionsinstanz der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache zu berücksichtigen: 1. wenn nur strafrechtliche Beschwerde erhoben worden ist? 2. wenn das rechtskräftig gewordene Urteil erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erlassen ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 170
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91
Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch …
Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zur Vermeidung einer Doppelbestrafung zu berücksichtigen (vgl. RGSt 30, 340; 49, 170; BGHSt 9, 190, 192;… K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl., Einl. Kap. 12 Rdnr. 19). - BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des …
Es muß vom Rechtsmittelgericht auch dann berücksichtigt werden, wenn das rechtskräftig gewordene Urteil, wie hier, später als das angefochtene erlassen wurde (RGSt 30, 340; 49, 170).