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   RG, 26.01.1915 - V 385/14   

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https://dejure.org/1915,243
RG, 26.01.1915 - V 385/14 (https://dejure.org/1915,243)
RG, Entscheidung vom 26.01.1915 - V 385/14 (https://dejure.org/1915,243)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1915 - V 385/14 (https://dejure.org/1915,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist in der Revisionsinstanz der Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache zu berücksichtigen: 1. wenn nur strafrechtliche Beschwerde erhoben worden ist? 2. wenn das rechtskräftig gewordene Urteil erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist erlassen ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 49, 170
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91

    Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch

    Das Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zur Vermeidung einer Doppelbestrafung zu berücksichtigen (vgl. RGSt 30, 340; 49, 170; BGHSt 9, 190, 192; K. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl., Einl. Kap. 12 Rdnr. 19).
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
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  • BayObLG, 30.07.1968 - RReg. 2a St 135/68

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen des

    Es muß vom Rechtsmittelgericht auch dann berücksichtigt werden, wenn das rechtskräftig gewordene Urteil, wie hier, später als das angefochtene erlassen wurde (RGSt 30, 340; 49, 170).
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