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   RG, 02.07.1925 - II 225/25   

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https://dejure.org/1925,621
RG, 02.07.1925 - II 225/25 (https://dejure.org/1925,621)
RG, Entscheidung vom 02.07.1925 - II 225/25 (https://dejure.org/1925,621)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1925 - II 225/25 (https://dejure.org/1925,621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann das Ausbleiben des Angeklagten als Beschwerdeführers in der Berufungsverhandlung dadurch genügend entschuldigt sein, daß er auf die Wiederholung seines bereits abgelehnten Gesuchs um Terminsverlegung ohne Bescheid geblieben ist? 2. Hat in solchem Falle das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19

    Strafbefehlsverfahren: Genügende Entschuldigung des Ausbleibens in der

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn das Gericht einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Vertagung oder Entbindung von der Anwesenheit nicht beschieden hat (vgl. RGSt 59, 277, 279) - wobei es von den jeweiligen Umständen abhängt, inwieweit der Angeklagte verpflichtet ist, sich von der (positiven) Entscheidung über seinen Antrag zu vergewissern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 1994 - 2 Ws 215/94 - juris Rdn. 9 f.; OLG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1976 - 1 Ss 185/75 -, SchlHA 1976, 158, 159; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 329 Rdn. 44) - oder wenn es einen solchen Antrag fehlerhaft abgelehnt hat (vgl. OLG München a.a.O. - juris Rdn. 23 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 22. Juni 1993 - Ss 170/93 -, VRS 85, 443, 444; zum Ganzen vgl. Frisch a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 329 Rdn. 25; Beukelmann in Radtke/Hohmann, StPO, § 329 Rdn. 20).
  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

    Zwar ist die Rechtsprechung bisher davon ausgegangen, daß die Entscheidung über einen Antrag des Angeklagten auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung dem Betroffenen selbst bekanntgemacht werden muß (RGSt 15, 202; 29, 69; 59, 277, 279; OLG Hamm NJW 1969, 1129; für den stattgebenden Beschluß: OLG Karlsruhe Recht 31 Nr. 2626).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1994 - 2 Ws 215/94
    Dies ist im Grundsatz in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. RGSt 59, 277 ff. [Abbestellen der geladenen Zeugen trotz Aufrechterhaltung des Termins ohne weitere Nachricht an den Angeklagten]; OLG Oldenburg NJW 1964, 830 f. [keine Reaktion auf Mitteilung des Angeklagten, er betrachte "die Sache als erledigt" und bitte um Aufhebung des Termins]; zur entsprechenden Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren [nicht beschiedener Antrag auf Aufhebung der Anordnung des persönlichen Erscheinens]: Bay0bLG DAR 1978, 214 b.R.; VRS 62, 205 f.; DAR 1987, 318 b.B.; OLG Frankfurt MDR 1984, 964; OLG Hamm DAR 1977, 108 ; VRS 68, 55, 57; OLG Koblenz VRS 54, 60 f.; OLG Schleswig SchlHA 1973, 192).
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