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   RG, 27.06.1930 - I 435/30   

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https://dejure.org/1930,253
RG, 27.06.1930 - I 435/30 (https://dejure.org/1930,253)
RG, Entscheidung vom 27.06.1930 - I 435/30 (https://dejure.org/1930,253)
RG, Entscheidung vom 27. Juni 1930 - I 435/30 (https://dejure.org/1930,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist das unbefugte Herunterholen und Forttragen einer Fahne in den Reichsfarben strafbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 64, 250
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 14.07.1959 - 1 StR 296/59

    Luftablassen - § 303 StGB, Strafbarkeit auch der Minderung der bestimmungsgemäßen

    Bei zusammengesetzten Sachen fand es das Wesen der Sachbeschädigung vor allem in der Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache zu dem bestimmungsmäßigen Zweck (RGSt 20, 183 und 353; 31, 329; 55, 169; 64, 250; 251 f).
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79

    Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs

    In solchen Fällen hat das Reichsgericht gelegentlich auch die Funktionsstörung zugleich als Substanzverletzung bezüglich der zusammengesetzten Sache aufgefaßt (RGSt 64, 250, 251; 65, 354, 356; 66, 203, 205); in der Entscheidung HRR 1936 Nr. 853 hat das Reichsgericht in einem besonderen Fall (ekelerregende Beschmutzung eines Kleides) auch bei einer nicht zusammengesetzten Sache die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ausreichen lassen.

    Soweit das Reichsgericht sonst von einer erheblichen Veränderung der äußeren Erscheinung und Form gesprochen hat, handelte es sich um Fälle der Substanzverletzung (RGSt 66, 203, 205; HRR 1933, Nr. 350: Beschmieren einer Wand mit Teer), der Beschädigung zusammengesetzter Sachen (RGSt 64, 250, 251) oder um den nach anderen Maßstäben zu beurteilenden Tatbestand des § 321 StGB (RGSt 74, 13, 14: Unbrauchbarmachung eines Weges durch Hindernisse).

  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Ein eigenmächtiges Verfügen über die Sache begründet allein allerdings gerade in den Fällen, in denen diese weggeworfen oder zerstört werden soll, eine Aneignung noch nicht (so schon RG, Urteile vom 7. März 1927, RGSt 61, 229, 232 f.; vom 27. Juni 1930, RGSt 64, 250; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    An der Voraussetzung, daß der Wille des Täters auch auf Änderung des Bestandes seines Vermögens gerichtet sein muß, fehlt es in Fällen, in denen er eine fremde Sache - mit oder ohne meßbaren Substanzwert (vgl. BGH GA 1969, 306; BGH, Beschl. vom 5. November 1975 - 3 StR 403/75 - RGSt 11, 239, 240; 51, 97, 98; LK 9. Aufl. Rdn. 10 vor § 242) - nur wegnimmt, um sie "zu zerstören", "zu vernichten", "preiszugeben", "wegzuwerfen", "beiseitezuschaffen" oder "zu beschädigen" (BGHSt 4, 236, 239; BGH GA 1954, 60; 1961, 172; 1969, 306, 307; BGH bei Dallinger MDR 1966, 727 und MDR 1975, 22; BGH NJW 1970, 1753, 1754; BGH, Urt. vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 743/76 - RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 61, 228, 232/233; 64, 250; 67, 334, 335; RGRspr 4, 537, 539).

    Nur im zweiten Falle kommt Diebstahlsversuch in Betracht (vgl. BGH GA 1954, 60; 1969, 306; RGSt 11, 239, 240; 35, 355, 357; 64, 250; RGRspr 4, 537, 538; LK a.a.O. § 242 Rdn. 51).

  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug

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  • BGH, 09.03.1983 - 2 StR 85/83

    Rechtliche Beurteilung des Ansichbringens eienr Aktentasche, wenn es der Täter

    Die schwere räuberische Erpressung ist daher in diesem Fall im Versuchsstadium steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258; 16, 190, 192; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74; Beschlüsse vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 523/74 und vom 8. März 1979 - 2 StR 35/79).
  • BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67

    Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines

    Dazu genügt es nicht, daß der Panzerschrank der Verfügung der Firma W. entzogen werden sollte; es kommt vielmehr wesentlich darauf an, ob die Angeklagten die Absicht hatten, ihn ihrem Vermögen einzuverleiben, d.h. hier, ihn, wenn auch nur auf begrenzte Zeit, wirtschaftlich zu nutzen (vgl. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 250; BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]; 16, 190, 192 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 184/61]; 19, 388 [BGH 21.01.1964 - 5 StR 514/63]; BGH GA 1964, 172).
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 644/74

    Konkurrenz in der Anwendung der beiden Alternativen des § 21 Strafgesetzbuch

    Der Raub ist daher im Versuch steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 1974 - 1 StR 337/74 - und vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 523/74).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 523/74

    Diebstahlsversuch bei Entwendung von Gegenständen aus einem Kfz und Ablegen

    Der Diebstahl ist daher im Versuch steckengeblieben (RGSt 64, 250; BGHSt 4, 256, 258; 16, 190, 192; 19, 388; BGH, Urteil vom 14. März 1974 - 4 StR 41/74; BGH, Beschluß vom 30. Juli 1974 - 1 StR 337/74).
  • BGH, 14.03.1974 - 4 StR 41/74

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit - Wegnahme einer Geldbörse in

    Der Raub ist mithin im Versuch steckengeblieben (vgl. RGSt 64, 250; BGHSt 4, 236, 238; 16, 190, 192; 19, 388).
  • BGH, 08.03.1979 - 2 StR 35/79

    Wirkungen des Ansichnehmens eines Gegenstandes zur Erlangung eines in ihm sich

  • BGH, 31.01.1968 - 2 StR 732/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten Raubes

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 64/80

    Zueignungsabsicht durch Ansichnahme von Gegenständen, um sie in Ruhe nach

  • BGH, 30.07.1974 - 1 StR 337/74

    Vorliegen einer Zueignungsabsicht hinsichtlich einer leeren Brieftasche

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