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   RG, 24.11.1931 - I 219/31   

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RG, 24.11.1931 - I 219/31 (https://dejure.org/1931,9)
RG, Entscheidung vom 24.11.1931 - I 219/31 (https://dejure.org/1931,9)
RG, Entscheidung vom 24. November 1931 - I 219/31 (https://dejure.org/1931,9)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist zu verfahren, wenn gegen eine Person wegen mehrerer Vergehen der einfachen Abtreibung das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht und nachher wegen eines vorher begangenen, aus mehreren Einzelakten bestehenden Verbrechens der gewerbsmäßigen Abtreibung das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 19
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Nach seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 61, 314, 317; 66, 19, 21; 72, 339, 340)bedeutet "Tat" in § 264 StPO den vom Eröffnungsbeschluß betroffenen Vorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, also das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch den Eröffnungsbeschluß bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei der rechtlichen Beurteilung eine oder mehrere strafbare Handlungen statt oder neben der im Eröffnungsbeschluß bezeichneten Straftat ergeben.
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Zwar hat das Reichsgericht betont, das Strafurteil verbrauche die Strafklage, soweit die unabhängig von den Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts zu bestimmende Kognitionspflicht reiche (RGSt 24, 419; 49, 272 [274]; 51, 241f; 56, 324 [325]; 66, 19 [20 f.]).

    Obgleich nämlich die Gerichte für verpflichtet angesehen wurden, die Untersuchung auf alle Einzelakte einer fortgesetzten Handlung zu erstrecken, sollte einem Freispruch von der Anklage der fortgesetzten Handlung nur die Wirkung zukommen, die Strafklage hinsichtlich der gewürdigten, nicht aber im Hinblick auf die unbekannt gebliebenen Einzelhandlungen zu verbrauchen (vgl. RGSt 24, 419f; 66, 19 [26]; RG, JW 1925, S 1010).

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Die ausnahmsweise eingetretene Verschiebung des Vorrangs zugunsten des erst später befaßten höherrangigen Gerichts kann nicht bedeuten, daß für dieses Gericht das Verfahrenshindernis der bereits bei dem Gericht niederer Ordnung bestehenden Rechtshängigkeit ohne weiteres entfällt und es trotz Kenntnis des anderen Verfahrens allein kraft seines Vorrangs das Hauptverfahren eröffnen kann (so allerdings teilweise die Rechtsprechung des Reichsgerichts, vgl. z.B. RGSt 41, 108, 110 f.; 66, 19, 22; 70, 336 sowie - wenn auch nicht ganz deutlich - BGH NJW 1953, 273).
  • BGH, 29.06.1956 - 2 StR 252/56

    Notwendigkeit der Verteidigung erst während der Hauptverhandlung - Bestellung

    Diese Einbeziehung entspricht dem Eröffnungsbeschluß und seiner Verlesung (RGSt 66, 19, 21; Bay ObLG NJW 1953, 674).
  • BGH, 03.12.1954 - 2 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Es ist nicht auf die in der Anklage und im Eröffnungsbeschluss hervorgehobenen Betätigungen des Angeklagten beschränkt, darf sich hierauf auch nicht beschränken (RGSt 62, 130; 66, 19; BGH in NJW 53, 273).
  • BGH, 11.06.1953 - 4 StR 507/52

    Rechtsmittel

    Zur Würdigung des Verhaltens des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Gewerbsmässigkeit müssen auch die anderweit rechtskräftig abgeurteilten Devisenvergehen gegen Art I Abs. 2 MilRegG Nr. 53 herangezogen werden (RGSt 66, 19, 22).
  • BGH, 02.10.1952 - 4 StR 919/51

    Rechtsmittel

    Die in der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 66, 19, 22 ff für ein deutschrechtliches "Sammelverbrechen" entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf das durch Besatzungsrecht geschaffene Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht uneingeschränkt anwendbar.
  • BGH, 02.09.1954 - 1 StR 558/53

    Rechtsmittel

    Einzelfälle, welche dem früher urteilenden Richter noch nicht bekannt waren, können trotz des Freispruchs weiter verfolgt werden (u.a. RGSt 47, 397, 400; 66, 19, 26).
  • BGH, 08.02.1963 - 4 StR 444/62

    Rechtsmittel

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts wie auch der des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RGSt 9, 420; 66, 19, 21; 70, 396, 398; 72, 339, 340; BGHSt 2, 371, 374 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52]; 13, 21, 25, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 320, 321 f; 15, 268) [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60].
  • BGH, 03.07.1952 - 4 StR 47/52

    Voraussetzungen der Schuldvermutung des § 259 Strafgesetzbuch

    Dem gegenwärtigen Verfahren steht sonach das Verfahrenshindernis der Rechtshängigkeit nicht entgegen, das aus einer Verurteilung wegen fortgesetzter Hehlerei oder fortgesetzten Vergehens gegen § 16 Abs. 1 Ziffer 1, 4 UnedlMetG hätte erwachsen können (vgl. RGSt 41, 110; 66, 19; 67, 56).
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