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   RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34   

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https://dejure.org/1934,267
RG, 11.06.1934 - 3 D 525/34 (https://dejure.org/1934,267)
RG, Entscheidung vom 11.06.1934 - 3 D 525/34 (https://dejure.org/1934,267)
RG, Entscheidung vom 11. Juni 1934 - 3 D 525/34 (https://dejure.org/1934,267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGSt 68, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Darüber, welche Unterlagen ein Sachverständiger zur Erstattung seines Gutachtens benötigt, hat dieser selbst nach pflichtmässigem Ermessen zu befinden, ohne daß seine Entscheidung einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich ist (RGSt 29, 152; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93

    Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit

    b) Die Pflicht des Gerichts, sich hierbei sachverständiger Hilfe zu bedienen, beschränkt sich regelmäßig nicht auf die Vernehmung des Sachverständigen, sondern erstreckt sich auch darauf, den Angeklagten vom Sachverständigen untersuchen zu lassen (allgemeine Meinung, RGSt 68, 198 f.; 69, 129, 132 f.; BGHSt 9, 1 ff.; BGH NJW 1968, 2298 f.).
  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
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  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 584/01

    Verfahrensrüge; Gelegenheit zur Untersuchung (medizinischer Sachverständiger)

    Trotz dieses Wortlautes wird die genannte Vorschrift in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 9, 1; BGHR StPO § 246a Satz 1 Untersuchung 1; BGH NJW 1968, 2298; BGH NStZ 2000, 215; vgl. schon RGSt 68, 198 und 327; 69, 129) und im Schrifttum (Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 246a Rdn. 9; Herdegen in KK 4. Aufl. § 246a Rdn. 3; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 246a Rdn. 3; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 1829) einhellig dahin verstanden, daß in den genannten Fällen dem Sachverständigen Gelegenheit zur Untersuchung gegeben werden muß.
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Im übrigen hat auch der Sachverständige Dr. Ra. selbst die Vernehmung dieser Ärzte offensichtlich nicht für erforderlich gehalten (vgl. hierzu RGSt 29, 132; 68, 198; BGH 1 StR 87/52 vom 1. Juli 1952 und 1 StR 195/55 vom 5. Juli 1955).
  • BGH, 17.07.1980 - 4 StR 334/80

    Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Unterbringung des Täters in

    Die Bestimmung des Umfangs der zur Erstattung des Gutachtens erforderlichen Untersuchung muß und kann in der Regel der fachkundigen Beurteilung des Sachverständigen überlassen bleiben (RGSt 68, 198, 200; 68, 327, 329).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 697/54

    Rechtsmittel

    Hieraus hat das Reichsgericht den Satz hergeleitet, eine ärztliche Untersuchung müsse spätestens vor der Hauptverhandlung vorgenommen werden, unterbleibe sie, so könne die Revision auf Verletzung des § 246 a StPO gestützt werden (vgl RGSt 68, 198, 327; 69, 129[133]).
  • BGH, 18.06.1958 - 2 StR 204/58

    Rechtsmittel

    Im letzteren Falle käme eine Verurteilung allein wegen Mundraubs oder wegen Notentwendung nicht in Betracht (RGSt 30, 68; 53, 198; 68, 198).
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