Rechtsprechung
   RG, 21.12.1921 - Rep. I. 185/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,105
RG, 21.12.1921 - Rep. I. 185/21 (https://dejure.org/1921,105)
RG, Entscheidung vom 21.12.1921 - Rep. I. 185/21 (https://dejure.org/1921,105)
RG, Entscheidung vom 21. Dezember 1921 - Rep. I. 185/21 (https://dejure.org/1921,105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zum Begriff "Bildnis" im Sinne des § 22 KunstUG. vom 9. Januar 1907. 2. Muß ein Schauspieler, der bei der Aufnahme eines kinematographischen Films gegen Entlohnung als Darsteller mitgewirkt hat, es sich gefallen lassen, daß Abbildungen von Filmbildern, auf denen die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kunstschutzgesetz; Bildnisschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 319
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

    Die Erkennbarkeit für Dritte entscheidet darüber, als wessen Bildnis eine Personendarstellung anzusehen ist: Die Abbildung eines Schauspielers in seiner Rolle ist als Bildnis des Schauspielers anzusehen, wenn er noch eigenpersönlich in Erscheinung tritt, d.h. erkennbar und identifizierbar bleibt (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 139 - Familie Schölermann; anders noch RGZ 103, 319, 320 f. - Astra Nielsen), oder wenn er durch die für ihn bekannte Aufmachung erkennbar wird (v. Gamm, UrhG, Einf. Rdn. 104 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers -

    in dem ein Filmschauspieler in der von ihm dargestellten Rolle abgebildet worden war, die Bildniseigenschaft der Abbildung verneint, weil diese nicht den Zweck verfolgt habe, dem Beschauer die Person des Schauspielers "in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung" vor Augen zu führen, sondern nur die Filmhandlung wiederzugeben (RGZ 103, 319, 320).
  • KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anfertigung einer Magnetresonanztomographie der

    Das Reichsgericht hat unter der "Abbildung eines Menschen" die Darstellung einer Person "in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung" verstanden (RGZ 103, 319).
  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

    Das Berufungsgericht geht im Einklang mit der Rechtsprechung (RGZ 103, 319 f) davon aus, daß ein "Bildnis" vorliege, wenn die Darstellung dazu bestimmt und geeignet sei, eine Person in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung dem Beschauer vor Augen zu führen und das Aussehen, wie es gerade dieser bestimmten Person eigen sei, im Bilde wiederzugeben, wobei es in der Regel die Gesichtszüge seien, die einen Menschen von seinen Mitmenschen unterschieden und für den Betrachter erkennbar machten.
  • BGH, 28.10.1960 - I ZR 87/59

    Verbot einer Verbreitung von Szenenphotos aus Fernsehspielfilmen ohne Zustimmung

    Zu Unrecht meint die Revision unter Hinweis auf seine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1929 (RGZ 103, 319 - Rausch), ein Verstoß gegen § 22 KunstUrhG käme schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Gesetzesbestimmung nur die unbefugte Abbildung einer Person in ihrer dem Leben entsprechenden äußeren Erscheinung, nicht dagegen die Abbildung eines Schauspielers im Rahmen einer Bühnenhandlung bei der Darstellung einer von einem Schriftsteller erdachten Person untersage.

    Es bedarf deshalb keiner Erörterung, ob es zu den Vertragspflichten der Kläger den Sendegesellschaften gegenüber gehört, derartige Veröffentlichungen in Bildzeitschriften zur Werbung für die Fernsehsendung zu dulden (vgl. hierzu RGZ 103, 319, 321 - Rausch), oder ob insoweit etwa eine Abbildungsfreiheit nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhC eingreift.

  • LG Köln, 14.08.2013 - 28 O 118/13

    Kennzeichnende Merkmale können Person erkennbar machen

    Die Erkennbarkeit für Dritte entscheidet darüber, als wessen Bildnis eine Personendarstellung anzusehen ist: Die Abbildung eines Schauspielers in seiner Rolle ist als Bildnis des Schauspielers anzusehen, wenn er noch eigenpersönlich in Erscheinung tritt, d.h. erkennbar und identifizierbar bleibt (vgl. BGH, GRUR 1961, 138 [139] - Familie Schölermann; anders noch RGZ 103, 319 [320f.] - Asta Nielsen), oder wenn er durch die für ihn bekannte Aufmachung erkennbar wird (v. Gamm, UrhG, Einf. Rdnr. 104 m.w. Nachw.).
  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 6 S 1/22

    Schutz personenbezogener Daten nach der Datenschutzgrundverordnung:

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.03.2022 - Az. 21 C 185/21 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht