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   RG, 20.10.1922 - II 101/22   

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https://dejure.org/1922,68
RG, 20.10.1922 - II 101/22 (https://dejure.org/1922,68)
RG, Entscheidung vom 20.10.1922 - II 101/22 (https://dejure.org/1922,68)
RG, Entscheidung vom 20. Oktober 1922 - II 101/22 (https://dejure.org/1922,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Käufer, der sich wegen Verzugs des Verkäufers eindeckt, neben dem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung und unabhängig davon, ob ein solcher geltend gemacht werden kann, Ersatz eines Verspätungsschadens fordern?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelskauf; Verspätungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Für den in RGZ 105, 280 entschiedenen, vom Berufungsgericht mehrfach zitierten Fall, daß nach Vornahme eines Deckungskaufs "die Lieferung der Ware nicht mehr in Frage stand" (aaO 281), es also an der weiteren Abnahmebereitschaft des nicht belieferten Käufers fehlte, mag anderes gelten.
  • BGH, 09.11.1988 - VIII ZR 310/87

    Umfang des Verspätungsschadens

    Die Revision meint, dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der nichtbelieferte Käufer von seinem im Verzug befindlichen Lieferanten die Mehrkosten eines Deckungskaufs verlange, und beruft sich dafür auf eine in der Rechtsprechung und Literatur verbreitete Auffassung (RGZ 105, 280, 281; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl. 1979, § 286 Rdn. 2 a.E.; Erman/Battes, BGB, 7. Aufl. 1981, § 286 Rdn. 2; Soergel/Wiedemann, BGB, 11. Aufl. 1986, § 286 Rdn. 19; Palandt/Heinrichs, BGB, 47. Aufl. 1988, § 286 Anm. 2 a; a.A.: RG Recht 1925 Nr. 912; MünchKomm/Walchshöfer BGB, 2. Aufl. 1985, § 286 Rdn. 6 c; Peters NJW 1979, 688, 691) [VG Karlsruhe 13.03.1978 - V - 135/77].

    Da sie lediglich den Ersatz der ihr infolge der nicht rechtzeitig erfolgten Teillieferungen entstandenen Mehrkosten, nicht dagegen entgangenen Gewinn fordert, besteht auch nicht die Gefahr, daß sie bei Festhalten an ihrem Erfüllungsanspruch aus dem Geschäft mit der Klägerin ungerechtfertigt mehrfachen Gewinn zieht (vgl. RGZ 105, 280, 282; Soergel/Wiedemann aaO).

  • OLG München, 07.12.1994 - 7 U 1968/94

    Kein Ersatz der Aufwendungen für einen Deckungskauf

    Damit ist grundsätzlich der Ersatz der Kosten eines Deckungskaufs, der ja Nichterfüllungsschaden ist, aus § 286 Abs. 1 BGB ausgeschlossen (so RGZ 105, 280, 281 f.; Palandt/Heinrichs, BGB , 53. Auflage, § 286 RdNr. 4; Soergel/Wiedemann, BGB , 12. Auflage, § 286 RdNr. 19; Erman/Battes, BGB , 9. Auflage, § 286 RdNr. 2; ausdrücklich offengelassen: BGH NJW 89, 1215, 1216; a.A.: RG Recht 1925, Nr. 912; MK Thode, BGB , 3. Auflage, § 286 RdNr. 6 f.).

    Ein solches "Spiel" (RGZ 105, 280, 282) ist aber nicht billig.

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