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   RG, 27.10.1924 - I 32/24   

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https://dejure.org/1924,206
RG, 27.10.1924 - I 32/24 (https://dejure.org/1924,206)
RG, Entscheidung vom 27.10.1924 - I 32/24 (https://dejure.org/1924,206)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1924 - I 32/24 (https://dejure.org/1924,206)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Grundsätze für die Aufwertung des Preises bei zweiseitigen, auf Umsatz von Sachgütern gegen Geld gerichteten Verträgen, wenn die Sachlieferung noch aussteht.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweiseitige Verträge; Aufwertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.09.1924 - I 455/23

    Nach welchen Grundsätzen ist die Höhe der Aufwertung eines Kaufpreises zu

    Auszug aus RG, 27.10.1924 - I 32/24
    Daß bei noch ausstehender Sachlieferung die Aufwertung grundsätzlich dem gegenwärtigen Marktpreis anzunähern ist, wurde vom erkennenden Senat bereits im Urteil vom 17. September 1924 I 455/23 (RGZ. Bd. 108 S. 379) näher dargelegt.
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Ersatzfähig ist nämlich nur der Schaden, der durch den Verzug adäquat kausal verursacht worden ist (RGZ 109, 97, 99; MünchKomm-BGB/Ernst, aaO § 280 Rdn. 122).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Befand sich die Beklagte aufgrund ihrer Weigerung, die fragliche Erntemaschine am 23. Dezember 1997 an die Vertreter der Ne. herauszugeben, im Verzug, kann die Klägerin Ersatz des ihr dadurch adäquat verursachten Schadens verlangen (RGZ 109, 97, 99; MünchKomm-Thode aaO, § 286 Rdnr. 4; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 286 Rdnr. 11).
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