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   RG, 04.11.1925 - Rep. V. 17/25   

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https://dejure.org/1925,153
RG, 04.11.1925 - Rep. V. 17/25 (https://dejure.org/1925,153)
RG, Entscheidung vom 04.11.1925 - Rep. V. 17/25 (https://dejure.org/1925,153)
RG, Entscheidung vom 04. November 1925 - Rep. V. 17/25 (https://dejure.org/1925,153)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Stellt sich das durch das sächsische Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 20. November 1920 eingeführte gesetzliche Vorkaufsrecht als eine Beschränkung der Veräußerung eines Grundstücks im Sinne des Art. 119 Nr. 1 EGBGB. dar?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliches Vorkaufsrecht nach Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 21.08.2007 - 9 W 258/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes zugunsten privater

    Heute ist allgemein anerkannt, dass diese Bestimmung den Landesgesetzgeber ermächtigt, gesetzliche Vorkaufsrechte - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben - einzuführen (vgl. RG RGZ 112, 72, 78ff.; BGH WM 1969, 1039, 1040; Soergel-Hartmann, EGBGB, 12. Aufl., Art. 119 Rn. 1; Staudinger-Mayer, EGBGB, Art. 119 Rn. 10 mit Nachw. zur älteren Gegenauff.).
  • VerfGH Thüringen, 07.09.2010 - VerfGH 27/07

    Thüringer Waldgesetz

    Diese Bestimmung ermächtigt den Landesgesetzgeber, unter anderem auch gesetzliche Vorkaufsrechte einzuführen (vgl. RG, Urteil vom 4. November 1925 - V 17/25 - RGZ 112, 72 [78 ff.]; BGH, Urteil vom 28. Mai 1969 - V ZR 21/66 - WM 1969, 1039 [1040]; Hartmann, in: Soergel, BGB mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Kommentar, Band 10 Einführungsgesetz, 12. Aufl. 1996, Art. 119 EGBGB Rdnr. 1; Mayer, in: Staudinger, BGB, Kommentar, 2005, Art. 119 EGBGB Rdnr. 10 mit Nachweisen zur älteren Gegenauffassung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Bereits das Reichsgericht hat ausgeführt, dass diese Bestimmung den Landesgesetzgeber ermächtigt, gesetzliche Vorkaufsrechte - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben - einzuführen (grundlegend RG, Urteil v. 4. November 1925 - V 17/25 - RGZ 112, 72, 78 ff., ebenso BGH, WM 1969, 1039, 1040; aus der jüngeren Rechtsprechung z.B. OLG Jena, Vorlagebeschluss vom 21. August 2007 - 9 W 258/07 -, zitiert nach juris Rn. 27, ThürVerfGH, Beschluss v. 7. September 2010 - 27/07 -, zit. nach juris Rn 58).
  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 21/66

    Voraussetzungen für die Entstehung und formgerechte und fristgerechte Ausübung

    Die Revision hält die Bestimmungen über das Vorkaufsrecht als Landesrecht nach Art., 31 GG für unwirksam., weil dieses Rechtsgebiet im Bürgerlichen Gesetzbuch abschließend geregelt sei und landesgesetzliche Vorkaufsrechte entgegen der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 112, 72) nicht unter Art., 119 Nr. 1 EGBGB subsumiert werden könnten.

    Abgesehen davon, daß landesgesetzliche Vorschriften über die im öffentlichen Interesse erfolgende Beschränkung des Eigentums schon nach Art. 109 EGBGB unberührt bleiben und daß die Länder vom 8. Mai 1945 bis zum 7. September 1949 ohne Einschränkung durch Reichsrecht ihre Gesetzgebungsmacht von der Besatzungsmacht ableiteten, sind landesgesetzliche Vorkaufsrechtes und zwar auch solche mit dinglicher Wirkung, durch den Vorbehalt des Art. 119 EGBGB gedeckt, wie der Senat schon im Urteil vom 31. Januar 1964 - V ZR 28/62 S. 5 (vgl. auch RGZ 112, 72) ausgeführt hat.

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