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   RG, 15.01.1927 - I 171/26   

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RG, 15.01.1927 - I 171/26 (https://dejure.org/1927,114)
RG, Entscheidung vom 15.01.1927 - I 171/26 (https://dejure.org/1927,114)
RG, Entscheidung vom 15. Januar 1927 - I 171/26 (https://dejure.org/1927,114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Haftung des Reichs bei Niederlegung von Zollgut auf einer öffentlichen Niederlage. 2. Die Beweislast bei Ansprüchen wegen Verlustes von niedergelegtem Zollgut. 3. Kann ein Spediteur solche Ansprüche als Niederleger für Rechnung seines Auftraggebers geltend machen? ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Niederlegung von Zollgut. Haftung des Reichs.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 419
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Dass der Beauftrage den dem Auftraggeber entstandenen Schaden geltend machen kann, haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ohne nähere rechtliche Begründung als festen Grundsatz angesehen (RGZ 90, 240, 246; 113, 250, 254; 115, 419, 425; BGHZ 25, 250, 258).
  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der

    Verzichtet dieser auf die Inanspruchnahme des Schuldners, ist es dessen Vertragspartner verwehrt, ihn im Wege der Drittschadensliquidation auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen (RGZ 115, 419, 426; RG DJ 1939, 1439, 1441; Erman-Sirp, 7. Aufl., § 249 Rdnr. 56; Palandt-Heinrichs, 43. Aufl., Vorbem. vor § 249 Anm. 6 b aa).
  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Von einer typischen Schadensverlagerung, wie sie die Rechtsprechung namentlich beim Kommissions- und Speditionsgeschäft bejaht hat (zu typischen Konstellationen vgl. z.B. RGZ 113, 250, 254; 115, 419, 425; BGHZ 25, 250, 258; Hagen aaO S. 3, 252 f.; Peters AcP 180 (1980), 329, 350 ff.), kann mithin keine Rede sein.
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 41/97

    Geltendmachung von Ansprüchen des nicht am Vertrag beteiligten Geschädigten

    Deshalb ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn der Geschädigte von demjenigen, der den Vertrag in seinem Interesse geschlossen hat, keinen Ersatz verlangen kann oder will und der "liquidierende" Gläubiger sich deshalb infolge der Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs gegen seinen Vertragspartner bereichern würde (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1986 aaO; RGZ 90, 240, 247; 115, 419, 426).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Bei dem so begründeten Ergebnis der Nichtanwendung von § 39 Abs. 1 Nr. 2 Pr AG GVG auf Ansprüche aus öffentlich-rechtlichem Verwahrungsvertrag spielt der von der Revision hervorgehobene Umstand, dass die aus der Verletzung der Obhuts- und Rückgabepflicht hinsichtlich behördlich beschlagnahmter Waren sich ergebenden Verpflichtungen seit etwa drei Jahrzehnten genauer seit der Entscheidung in RGZ 115, 419, vgl. RGZ 166, 233) als Verpflichtungen aus einem öffentlich-rechtlichem Verwahrungsverhältnis angesehen werden, überhaupt keine Rolle.
  • BGH, 29.03.2001 - I ZR 312/98

    Beendigung der KVO -Haftung des Frachtführers durch Hinterlegung

    Kommt das Gut des Dritten durch eine Vertragsverletzung zu Schaden, so soll der Schuldner aus dem zufälligen Auseinanderfallen von Anspruchsberechtigung und Schaden jedenfalls dann keinen Nutzen ziehen dürfen, wenn die der Schadensverlagerung zugrundeliegende Rechtsbeziehung die Wahrnehmung der Drittinteressen durch den Gläubiger des vertraglichen Schadensersatzanspruchs rechtfertigt (vgl. RGZ 90, 240, 246 f.; 115, 419, 425; BGHZ 25, 250, 258; BGH, Urt. v. 20.4.1989 - I ZR 154/87, TranspR 1989, 413, 414 = VersR 1989, 1168; MünchKommBGB/Grunsky, 3. Aufl., Vor § 249 Rdn. 120; Erman/Kuckuk, BGB, 10. Aufl., Vor § 249 Rdn. 140; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Vor § 249 Rdn. 15).
  • BGH, 08.12.1986 - II ZR 2/86

    Bestimmung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte - Rechtsstellung

    Hierzu zählen u.a. die Fälle der mittelbaren Stellvertretung (vgl. RGZ 90, 240, 246; 113, 250, 254; 115, 419, 425; BGHZ 25, 250, 258 [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56]; 40, 91, 100 [BGH 10.07.1963 - VIII ZR 204/61]; 51, 91, 93) [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66].

    Eine Drittschadensliquidation scheidet allerdings aus, wenn festgestellt wird, daß derjenige, der den Vertrag für fremde Rechnung geschlossen hat (der Kläger), von dem Geschäftsherrn (den Anlegern) auf Ersatz des entstandenen Schadens nicht in Anspruch genommen werden kann oder soll, so daß die Ersatzleistung lediglich jenem zugute kommen und er sich dadurch bereichern würde (vgl. RGZ 90, 240, 246 f. m.w.N.; vgl. ferner. RGZ 115, 419, 425).

  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    In ständiger Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Beauftragte, der in eigenem Namen für fremde Rechnung mit einem anderen einen Vertrag geschlossen hat, von seinem den Vertrag verletzenden Gegner Ersatz des seinem Geschäftsherrn erwachsenen Schadens verlangen kann (RGZ 115, 419, 425 mit Zitaten).
  • BGH, 07.08.1959 - VIII ZR 113/58

    Rechtsmittel

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Beauftragte, der in eigenem Namen für fremde Rechnung mit einem anderen einen Vertrag geschlossen hat, im Falle der Vertragsverletzung auch Ersatz des seinem Geschäftsherrn erwachsenen Schadens verlangen kann (RGZ 115, 419, 425).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 246/62

    Rechtsmittel

    Der Vertrag zwingt auch nicht zu der Auslegung, daß er auch den Schutz der Vermögensinteressen der Mutter hätte umfassen sollen (vgl. RGZ 115, 419, 424; 170, 246, 251; BGHZ 15, 224, 228 [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; 25, 250, 258) [BGH 26.09.1957 - II ZR 267/56].
  • BGH, 29.04.1954 - III ZR 4/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.10.1951 - III ZR 26/51

    Rechtsmittel

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