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RG, 20.12.1927 - III 229/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Über das Recht der Gemeinden, Steuern von ihrem eigenen Grundbesitz zu Lasten des Mieters zu verlangen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerrecht der Gemeinden; Eigener Grundbesitz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 304
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99
Übernahme öffentlicher Grundstückslasten durch den Pächter bei einem …
Es ist aber nicht einsichtig, warum diese wirtschaftlich zu Lasten des Nutzers bzw. Besitzers gehende Einnahmemöglichkeit einer Gemeinde, die eigenen Grundbesitz Dritten miet- oder pachtweise zur Nutzung überläßt, genommen werden soll, selbst wenn der dabei verfolgte Nutzungszweck - einerseits - nach der Konzeption des Grundsteuergesetzes steuerrelevant ist und - andererseits - ungeachtet der gesetzlichen Pachtzinsbegrenzung eine Abwälzung der Steuerbelastung vom Verpächter auf den Pächter grundsätzlich möglich ist (vgl. schon RGZ 119, 304, 306). - OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke
Schon das Reichsgericht vertrat in seinem Urteil vom 20. Dezember 1927 (RGZ 119, 304) die Auffassung, dass sich aus den steuerrechtlichen Bestimmungen (hier zum Grundsteuerrecht) der Grundsatz entnehmen lasse, dass auch das Reich, die Länder und Gemeinden stets einer Steuerpflicht unterlägen, soweit nicht ausdrücklich eine Befreiung geregelt sei. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89
Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene …
Bereits das RG hat in einer Entscheidung zum preußischen Kommunalabgabengesetz das Selbstbesteuerungsrecht als anerkanntes Recht angesehen und dargelegt, daß entsprechendes auch für Länder und Gemeinden gelten müsse (RG, Urt. v. 20.12.1927 - III 229/27 - RGZ 119, 304).