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   RG, 18.11.1927 - II 486/26   

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RG, 18.11.1927 - II 486/26 (https://dejure.org/1927,98)
RG, Entscheidung vom 18.11.1927 - II 486/26 (https://dejure.org/1927,98)
RG, Entscheidung vom 18. November 1927 - II 486/26 (https://dejure.org/1927,98)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über die Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen einer Genossenschaft wegen Verstoßes gegen die guten Sitten, den der Vorstand bei der Aufnahme neuer Mitglieder begangen haben soll.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaftsrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 97
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 17.12.1926 - II 103/26

    Aktiengesellschaft. Papiermarkbilanz. Geschäftsbericht.

    Auszug aus RG, 18.11.1927 - II 486/26
    Für das Aktienrecht hat der erkennende Senat ein solches Handeln der Mehrheit in ständiger Rechtsprechung als Anfechtungsgrund anerkannt (RGZ. Bd. 107 S. 75, Bd. 108 S. 43, Bd. 112 S. 14, Bd. 113 S. 188 und Urteil vom 17. Dezember 1926 II 103/26).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage

    a) Wie der Senat - in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Genossenschaftsrecht (RGZ 66, 134, 137 f.; 119, 97, 99) - bereits für das GmbH-Recht entschieden hat, kann ein Gesellschafter, der einen Beschluss mit der Nichtigkeits- und/oder Anfechtungsklage angegriffen hat, den Rechtsstreit nach § 265 ZPO auch nach der Veräußerung seines Geschäftsanteils fortsetzen, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat (BGHZ 43, 261, 266 ff.; vgl. auch BGH, Sen.Urt. v. 12. Juli 1993 - II ZR 65/92, ZIP 1993, 1228, 1229; vgl. aus dem Schrifttum nur: Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. Anh. § 47 Rdn. 64).
  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

    Eine Ausnahme sei nur für den Fall zu machen, daß der Anfechtungskläger kein Interesse mehr an der Vernichtung des angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses habe (RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99).
  • BGH, 04.11.1991 - II ZB 10/91

    Mitgliedschaft einer GbR in einer Genossenschaft

    Mit Recht geht das Bayerische Oberste Landesgericht davon aus, daß bei einer Eintragung in die Liste der Genossen das Registergericht nicht zu prüfen hat, ob die Zulassung des Beitritts durch den Vorstand dem Statut entspricht (RGZ 60, 409, 413; insbes. RGZ 119, 97, 102 f.; BayObLG, Rpfl. 1989, 331, 332; Lang/Weidmüller/Schaffland, GenG 32. Aufl. § 15 Rdn. 42; Müller, GenG 2. Aufl. § 15 Rdn. 52).
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 1/98

    Beschlußanfechtungsrecht - Fortführung einer Anfechtungsklage durch den Erben -

    Denn die in diesem Fall durch die Kündigung vom 3. Dezember 1991 nach Klageerhebung wirksam gewordene Beendigung der Mitgliedschaft (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, WM 1998, 1653 m. Anm. Bayer/Hoffmann EWiR 1998, 905) hat die Klagebefugnis und das Rechtsschutzinteresse nicht entfallen lassen (BGHZ 43, 261, 266 f; RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99).

    Er hat nur darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 66, 134, 138; 119, 97, 99) die früher im aktienrechtlichen Schrifttum überwiegende Auffassung wegen der grundlegenden Verschiedenheit von Aktiengesellschaft und Genossenschaft nicht ins Genossenschaftsrecht übernommen werden könne und hier die Anfechtungsbefugnis des ausgeschiedenen Genossen grundsätzlich fortdauere, es sei denn, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein rechtliches Interesse habe.

  • OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 115/14

    Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und

    So hat das Reichsgericht dem ausscheidenden Genossen die Sachbefugnis abgesprochen, wenn er kein Interesse mehr an der Vernichtung des angefochtenen Beschlusses hatte (RG, Urteil vom 13. Mai 1907 - I 35/06, RGZ 66, 134 [138]; Urteil vom 18. November 1927 - II 486/26, RGZ 119, 97 [99]).
  • OLG Rostock, 17.03.2021 - 1 U 115/14

    Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH und Kündigung des

    So hat das Reichsgericht dem ausscheidenden Genossen die Sachbefugnis abgesprochen, wenn er kein Interesse mehr an der Vernichtung des angefochtenen Beschlusses hatte (RG, Urteil vom 13. Mai 1907 - I 35/06, RGZ 66, 134 [138]; Urteil vom 18. November 1927 - II 486/26, RGZ 119, 97 [99]).
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