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   RG, 23.10.1931 - II 67/31   

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https://dejure.org/1931,437
RG, 23.10.1931 - II 67/31 (https://dejure.org/1931,437)
RG, Entscheidung vom 23.10.1931 - II 67/31 (https://dejure.org/1931,437)
RG, Entscheidung vom 23. Oktober 1931 - II 67/31 (https://dejure.org/1931,437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Über das gesetzliche Verbot der Auszahlung von Stammkapital an die Gesellschafter einer Gesellschaft mbH.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 393
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 86/06

    Kapitalerhaltung bei Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter

    Das gilt unzweifelhaft für die beiden ihre Gesellschaftsanteile veräußernden Beklagten, die aufgrund der durch die vollständige Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Anteilsabtretung im Zeitpunkt der Realisierung des Erlöses noch Gesellschafter der Klägerin waren und denen vereinbarungsgemäß die Verwertung der ihnen zur Sicherung ihrer Kaufpreisforderung gegen K. übertragenen Wertpapiere der Klägerin zugute kam (vgl. schon RGZ 133, 393, 395; 136, 260, 264; 168, 292, 297 ff., 299).
  • BGH, 14.01.1953 - I ZR 169/51

    Rechtsmittel

    Übernimmt eine GmbH einem Gesellschafter gegenüber eine Leistungspflicht, die nicht durch eine Gegenleistung ausgeglichen wird, so ist das Leistungsversprechen in der Regel nicht schon deshalb unwirksam, weil durch seine Erfüllung das Stammkapital der Gesellschaft verkürzt würde (RGZ 113, 241; 133, 393).

    Auch die Übernahme der Verpflichtung, eine an sich der Gesellschaft fremde Verbindlichkeit zu erfüllen, wie die Verpflichtung zur Leistung eines Entgeltes für einen an die Gesellschafter übertragenen Geschäftsanteil, kann gegen § 30 GmbHG verstossen (RGZ 133, 393 [395]; 136, 261 [264]; 146, 84 [92]).

    Nur wenn die Vertragschliessenden bewusst den Bestimmungen der §§ 30, 31 GmbHG zuwider handeln, indem sie ausdrücklich eine Auszahlung auf Kosten des Stammkapitals beschliessen, ist die Vereinbarung nach § 134 BGB nichtig (RGZ 113, 241 [244]; 133, 393 [395]; RG in JW 38, 1176; RG in DR 42, 40).

  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 30/00

    Anwendung der Regeln über die Eigenkapitalerhaltung auf Zuwendungen an die

    Das Berufungsgericht sieht in der Grundschuldbestellung als Voraussetzung für die Erteilung der Bankbürgschaft und deren Inanspruchnahme durch die Beklagte eine ihr mittelbar zugute gekommene Leistung aus dem Vermögen der Schuldnerin, die - auch hinsichtlich des an die DR zu zahlenden Kaufpreisanteils - unter § 30 GmbHG falle (vgl. auch RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49, 54 f.).
  • BGH, 29.09.1977 - II ZR 157/76

    Rückzahlung der Kommanditeinlage des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Die Tatsache, daß die Beklagte damals nicht mehr Kommanditistin war, steht dem Anspruch aus § 31 Abs. 1 GmbHG nicht entgegen (vgl. dazu auch RGZ 133, 393, 395; BGHZ 9, 157, 169).
  • BFH, 27.01.1977 - I R 39/75

    Vorabausschüttungen, die eine GmbH an ihre Gesellschafter im Hinblick auf den

    Maßgeblich hierfür ist, ob im Zeitpunkt der Ausschüttung ein das Stammkapital der GmbH übersteigendes Eigenkapital in entsprechender Höhe vorhanden ist (vgl. RG-Urteil vom 23. Oktober 1931 II 67/31, RGZ 133, 393; Urteil des BGH vom 1. April 1953 II ZR 235/52, BGHZ 9, 157, 169).
  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 130/76

    Klage des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohnes gegen eine GmbH&Co.KG wegen

    Die Tatsache, daß die Beklagte damals nicht mehr Kommanditistin war, steht dem Anspruch aus § 31 Abs. 1 GmbHG nicht entgegen (vgl. dazu auch RGZ 133, 393, 395; BGHZ 9, 157, 169).
  • BGH, 03.04.1968 - VIII ZR 38/66

    Verpflichtung zu weiterer Zahlung unabhängig von einem Erfolg der

    Insoweit handelt es sich um gesicherte Grundsätze der Rechtsprechung (vgl. RGZ 133, 393; BGHZ 13, 49 [BGH 24.03.1954 - II ZR 23/53]).
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