Rechtsprechung
RG, 12.01.1934 - II 190/33 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Verwandelt sich der Befreiungsanspruch des Bürgen in einen Zahlungsanspruch, wenn der Bürge aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurde und der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 192
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Mit dem Freistellungsanspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner, dessen Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtert haben, kann gegen einen Zahlungsanspruch nicht aufgerechnet werden (Abweichung von RGZ 78, 26, 34; 143, 192, 194).Dann befinde sich der Bürge in derselben Lage, wie wenn er bereits geleistet hätte und deshalb im Rückgriffswege gegen den Hauptschuldner vorgehen könnte (RGZ 143, 192, 194).