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   RG, 05.04.1937 - IV 18/37   

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https://dejure.org/1937,583
RG, 05.04.1937 - IV 18/37 (https://dejure.org/1937,583)
RG, Entscheidung vom 05.04.1937 - IV 18/37 (https://dejure.org/1937,583)
RG, Entscheidung vom 05. April 1937 - IV 18/37 (https://dejure.org/1937,583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist für Art und Ort der Bestattung der ausdrücklich kundgegebene oder aus den Umständen zu entnehmende Wille des Verstorbenen in erster Reihe maßgebend? 2. Geht beim Fehlen eines erkennbaren Willens des Verstorbenen der Wille des überlebenden Ehegatten hinsichtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 269
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Später, durch Urteil vom 5. April 1937 (RGZ 154, 269, 270 f), hat das Reichsgericht ausgesprochen, dass dieses Recht, wenn der Verstorbene einen Willen nicht geäußert hat, den nächsten Angehörigen "als Nachwirkung des familienrechtlichen Verhältnisses" zuzubilligen sei.
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 132/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Anspruch des Veranlassers der Beerdigung auf

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die nächsten Angehörigen, wenn und soweit ein erkennbarer Wille des Verstorbenen hinsichtlich seiner Bestattung nicht vorliegt, das Recht und die Pflicht trifft, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden (RGZ 154, 269, 270 f.; Senatsurteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76, FamRZ 1978, 15 unter 1; BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91, NJW-RR 1992, 834 unter II 1).

    Dieser kann nicht nur die Art und Weise seiner Beerdigung, sondern auch diejenige Person, die er mit der Wahrnehmung dieser Belange betraut, bestimmen, selbst wenn sie nicht unmittelbar zum Kreis der sonst berufenen Angehörigen zählt (BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 58/91, NJW-RR 1992, 834 unter II 1; Senatsurteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76, FamRZ 1978, 15 unter 2; RGZ 154, 269, 270 f.; OLG Karlsruhe ZEV 2001, 447; Bamberger/Roth/Lohmann, § 1968 Rn. 2).

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Schon das Reichsgericht hat klargestellt, dass mit der grundsätzlichen Gleichstellung von Feuer- und Erdbestattung durch § 1 Feuerbestattungsgesetz 1934 einer unterschiedlichen Behandlung der Asche und des Leichnams der Boden entzogen worden ist und beide denselben Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe genießen (RGZ 154, 269, 274).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91

    Letzter Wille zur Totenfürsorge

    Lediglich wenn und soweit ein Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist, sind nach gewohnheitsrechtlichem Grundsatz die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76 - FamRZ 1978, 15; RGZ 154, 269, 270 f.).
  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Auch die Verbrennungsrückstände einer Leiche genießen daher insgesamt den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der Totenruhe wie die erdbestatteten Leichen (so schon RGZ 154, 269/274 unter Verweis auf die amtliche Begründung zu § 9 des Reichsgesetzes über die Feuerbestattung).
  • VGH Bayern, 31.01.2018 - 4 N 17.1197

    Zulässigkeit einer (nur) zweijährigen Ruhezeit bei Urnenbestattung

    Im Grundsatz genießen zwar Aschenreste den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und auf Wahrung der Totenruhe wie erdbestattete Leichen (vgl. Gaedke, a.a.O., 373; OVG RhPf, B.v. 4.2.2001 - 7 A 11390/09 - juris Rn. 7; so auch RG, U.v. 5.4.1937 - IV 18/37 - RGZ 154, 269/274; BGH, U.v. 30.6.2015 - 5 StR 71/15 - NJW 2015, 2901 Rn. 12 jeweils mit Blick auf die einfachgesetzliche Rechtslage).
  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 151/76

    Einwilligung in die Umbettung eines Verstorbenen - Entscheidung über die Art der

    Wenn und soweit ein erkennbarer Wille des Verstorbenen nicht vorliegt, sind nach einem ungeschriebenen gewohnheitsrechtlichen Rechtsgrundsatz die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, über die Art der Bestattung zu entscheiden und den Ort der letzten Ruhestätte auszuwählen (RGZ 154, 269, 270 f; BGHZ 61, 238 m.w.N.).

    Obliegt die Auswahl des Ortes der Bestattung den Angehörigen und besteht unter ihnen Streit darüber, ob eine Umbettung erfolgen soll, weil der Bestattungsort nicht richtig oder nicht von der zur Entscheidung berechtigten Person ausgewählt worden ist, dann können Pietät und die Achtung vor der Totenruhe einem Verlangen nach Umbettung entgegenstehen (RGZ 154, 269, 273).

    Der Wille braucht nicht einmal ausdrücklich geäußert zu sein; es genügen vielmehr Tatsachen und Umstände, aus denen der Wille des Verstorbenen hinsichtlich seiner Bestattung mit Sicherheit gefolgert werden kann (vgl. RGZ 100, 171, 173 und 154, 269, 270).

  • OLG Zweibrücken, 28.05.1993 - 4 U 3/93

    Ablauf des Nutzungsrechts für ein Grab; Zustimmung zur Umbettung der Gebeine der

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  • OLG Karlsruhe, 14.04.1988 - 9 U 50/87

    Achtung vor dem letzten Willen des Verstorbenen und seinem noch fortwirkenden

    Dieses Totensorgerecht obliegt nach allgemeiner Meinung nicht den Erben, sondern den Familienangehörigen, da es nicht zum Vermögensbereich des Erblassers gehört, sondern auf der persönlichen Verbundenheit der Angehörigen mit dem Verstorbenen beruht und nur dieser familienrechtliche Bezug gewährleistet, das Andenken des Verstorbenen zu wahren und den Wunsch des Toten zu beachten (vgl. RGZ 154, 269; BGHZ 50, 133, 138 f [BGH 20.03.1968 - I ZR 44/66] ; BGHZ 61, 238; OLG München, NJW 76, 1805 m. Anmerkung Link, NJW 76, 2310; Westermann, FamRZ 69, 561; Seeger, Bestattungsrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl., 1984, Anm. 2 zu § 32).

    Das Totensorgerecht ist dabei allerdings erheblich eingeschränkt: Aus der Würde der Toten, dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit und dem Wesen eines Friedhofs als Stätte der Totenruhe und Totenehrung folgt der Grundsatz, daß einmal bestattete Tote in ihrer Ruhe nicht mehr gestört werden sollen und jeder "Verwandten zank" seine Schranken vor der Achtung der Ruhe der Toten finden soll (RGZ 108, 217, 220; RGZ 154, 269, 273; KG FamRZ 69, 414; LG Kiel. FamRZ 86, 56; Seeger, a.a.O., Anm. 1 zu § 41).

    Bei der Frage einer Umbettung ist davon auszugehen, daß der mutmaßliche Wille eines Verstorbenen darin besteht, nach einer Bestattung in seiner Totenruhe nur noch dann gestört zu werden, wenn ganz besondere Gründe vorliegen, die eine Umbettung erforderlich machen (vgl. RGZ 154, 269, 275; RGZ 108, 220; KG FamRZ 69, 414; LG Kiel, FamRZ 86, 56; LG München. FamRZ 82, 849; BGH FamRZ 78, 15; Seeger a.a.O., Anm. 3 zu 41).

    Dieser Grundsatz ist in § 1 Feuerbestattungsgesetz ausdrücklich niedergelegt und ergibt sich aus der in beiden Fällen gleich großen Achtung vor der Würde und dem Willen des Verstorbenen (vgl. RGZ 154, 269, 273; Seeger, a.a.O., Anm. 7 zu § 41).

  • LG Saarbrücken, 14.02.2014 - 13 S 4/14

    Veröffentlichung einer "virtuellen Grabstätte" im Internet: Löschungsanspruch der

    Das Recht zur Totenfürsorge findet seine Rechtfertigung im Gewohnheitsrecht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 aaO; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977 - IV ZR 151/76, FamRZ 1978, 15; RG, Urteil vom 5. April 1937 - IV 18/37, RGZ 154, 269, 270 ff.).
  • VG Karlsruhe, 15.11.2005 - 11 K 1007/05

    Zur Gestattung der Umbettung von Urnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 7 A 11566/06

    Heim muss nicht für Beerdigung zahlen

  • LG Bielefeld, 24.02.2016 - 21 S 10/15

    Kein Schmerzensgeld - Totenfürsorgerecht des überlebenden Ehegatten rechtfertigt

  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 W 193/90

    Grabstein; Pfändungsschutz; Gerichtsvollzieher; Zustimmung; Gewahrsamsinhaber

  • VGH Hessen, 07.09.1993 - 11 UE 1118/92

    Nutzungsrecht an einer Familiengrabstätte nach Maßgabe der gültigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 19 B 675/07

    Ordnungsrechtliche Befugnisse der örtlichen Ordnungsbehörde bei einem Streit

  • AG Niebüll, 14.09.2022 - 10 C 319/21

    Erstattung der Beerdigungskosten durch den ausschlagenden Erben aufgrund der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.2000 - 7 A 11784/99
  • OLG Oldenburg, 19.06.1990 - 12 U 26/90

    Exhumierung und Umbettung eines Toten ohne Vorhandensein einer testamentarischen

  • LG Leipzig, 01.12.2004 - 1 S 3851/04
  • LG Lübeck, 24.07.2014 - 14 S 194/13

    Umbettung eines Verstorbenen - widersprechender Angehöriger zur Umbettung

  • VG Koblenz, 21.07.2003 - 2 K 367/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2002 - 2 L 158/01

    Anspruch gegen die Heranziehung zum Ersatz von Bestattungskosten; Gefahr für die

  • VG Regensburg, 18.10.2021 - RO 5 E 21.1726

    Unzulässiger Eilrechtsschutz, der auf die Verhüllung einer sich auf der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2003 - 19 A 15/03
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