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   RG, 01.10.1937 - II 284/36   

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RG, 01.10.1937 - II 284/36 (https://dejure.org/1937,505)
RG, Entscheidung vom 01.10.1937 - II 284/36 (https://dejure.org/1937,505)
RG, Entscheidung vom 01. Oktober 1937 - II 284/36 (https://dejure.org/1937,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen -- Kaffeemühle als Zeichen für Kaffee-Ersatzmittel -- in körperlicher Nachbildung zur Anpreisung von Kaffeewaren verwendet und zu diesem Zwecke, mit einer auf die Herkunft der Waren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 155, 374
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Verkehr besonders dann geneigt sein wird, eine Bezeichnung - sei sie auch selbst warenbeschreibender Natur - als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 23.10.1963 - Ib ZB 40/62

    Abbildung einer Warenverpackung

    Nach herrschender Meinung kann Warenzeichen nur ein flächenhaftes Gebilde sein, denn nur ein solches, nicht dagegen eine plastische Gestaltung, ist in die Zeichenrolle eintragbar (RGZ 115, 237 - Mundharmonikadecke; RGZ 155, 374; RG MuW 1927/28, 526, 528).

    Denn da ein Flächenzeichen auch durch plastische Gebilde, die die Gefahr einer Verwechslung begründen, verletzt werden kann (RGZ 155, 374; BGH GRUR 1956, 179 - Ettal-Flasche), könnte andernfalls durch die Eintragung der normalen, allgemein üblichen bildlichen Wiedergabe einer Warenverpackung in die Zeichenrolle ein Ausschließlichkeitsrecht für die Verpackung als solche bereits in einem Zeitpunkt erworben werden, in dem die Verpackung sich noch nicht im Verkehr als Hinweis auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb durchgesetzt hat.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88

    Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts

    Etwas anderes kann bei solchen von Haus aus nicht unterscheidungskräftigen Angaben jedoch dann gelten, wenn sie - wie vorliegend die als Folge ihrer zu unterstellenden umfassenden Berühmtheit weitgehend bekannte Zahlenfolge "4711" - dem Verkehr bereits als Kennzeichnung eines Dritten vertraut sind (vgl. RGZ 155, 374, 379; BGH, Urt. v. 16.3.1964 Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 unter 2. - Kaffeetafelrunde).
  • BGH, 18.09.1981 - I ZR 11/80

    Original-Maraschino

    Ebenso ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein Bildzeichen auch durch die körperliche Wiedergabe des bildlich dargestellten oder eines damit verwechslungsfähigen Gegenstandes verletzt werden kann (RGZ 155, 374, 377 - Kaffeekanne; BGH GRUR 1956, 179, 180 - Ettaler-Klosterlikör; GRUR 1966, 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Warenzeichenmäßiger Gebrauch einer Bezeichnung (§ 16 WZG) liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 8, 202 [206]; RGZ 149, 335 [327]; 155, 374 [379]) vor, wenn das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft.
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99

    Mittelbare Markenrechtsverletzung - Haftung - Herausgabe des eigenen

    Der Hersteller und Lieferant einer Warenempfehlung, Umhüllung, eines Etiketts oder dergleichen, welche zur Herkunftsbezeichnung des Produkts dienen, kann nicht als Deliktstäter, sondern allenfalls als Gehilfe haftbar gemacht werden (vgl. RGZ 104, 376, 379 - Ballet; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 15 Rn. 8 unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 381 - Kaffeemühle).
  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

    Wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, ist es allerdings denkbar, daß auch die im wesentlichen naturalistische Darstellung einer naheliegenden Art der Verwendung der angebotenen Ware dann vom Verkehr als Herkunftshinweis aufgefaßt wird, wenn ihm der dargestellte Gegenstand als Unterscheidungsmerkmal für Waren bestimmten Ursprungs bekannt ist (RGZ 155, 374, 379).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

    Der Verkehr ist zwar besonders dann geneigt, eine Bezeichnung als kennzeichenmäßig verwendet anzusehen, wenn sie ihm - etwa als Folge ihrer Verkehrsgeltung - bereits als Kennzeichen eines anderen bekannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.1964 - Ib ZR 121/62, GRUR 1964, 385, 387 - Kaffeetafelrunde unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 379; BGH, Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 r. Sp. - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 9.3.1989 - I ZR 153/86, GRUR 1989, 510, 513 li.
  • BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61

    Rechtsmittel

    Der warenzeichenmäßige Gebrauch erfordert nicht die unmittelbare körperliche Verbindung des Zeichens mit der Ware, es läßt vielmehr jede räumliche Beziehung des Zeichens zur Ware oder ihrer Ankündigung die Annahme eines warenzeichenmäßigen Gebrauches zu, sofern sie nahe genug ist, um die beteiligten Verkehrskreise auf die Ware hinzuweisen (RGZ 155, 374, 379 - Kaffeemühle; RG MuW 1939, 357, 358 - Leuchterbild).
  • BGH, 30.10.1968 - I ZR 115/66
    Wenn auch die seitlichen Begrenzungen dieser Flächen nach außen gebogen sind und das Flächenbild daher im wesentlichen der von den Umrißlinien des Klagezeichens umschriebenen Fläche entspricht, so wird doch selbst bei dem Betrachter, dem das Bildzeichen der Klägerin in Erinnerung geblieben ist, durch den Anblick der Oberseite des Schraubverschlusses und der Standfläche des Flaschenkörpers der Flasche der Beklagten nicht sogleich die Erinnerung an das Bildzeichen der Klägerin wachgerufen-Gibt das Bildzeichen, aus dem ein warenzeichenrechtlicher Schutz hergeleitet wird, einen den Betrachter bekannten körperlichen Gegenstand wieder - z.B. eine Kaffeemühle, eine Flasche von bestimmter Formgebung ein Tier, eine Frucht - so kann die warenzeichenmäßige Verwendung des körperlichen Gegenstandes bei dem Beschauer allerdings unmittelbar die Erinnerung an das Bildzeichen und damit die Verwechslungsgefahr hervorrufen (BGH GRUR 1956, 179 - Ettaler Klosterliqueur; RGZ 155, 374 - Kaffeemühle; 115, 235 - Mundharmonikadecke; RG GRUR 1939, 798 Dreiarmleuchter).
  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 139/57

    Rechtsmittel

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