Rechtsprechung
RG, 29.10.1892 - Rep. I. 221/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des §. 168 K.O.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvergleich im Konkurse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 30, 22
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.03.2005 - IX ZB 153/04
Zulässigkeit des Forderungskaufs in der Insolvenz
Zu § 168 KO (später: § 181 KO; dem entspricht nunmehr § 226 Abs. 3 InsO) hat das Reichsgericht die Ansicht vertreten, durch Androhung der absoluten Nichtigkeit aller geheimen, nicht offengelegten Abkommen solle das Zustandekommen von Zwangsvergleichen verhindert werden, die nicht dem Interesse aller Gläubiger entsprächen (RGZ 30, 22, 24 ). - BGH, 16.06.1952 - IV ZR 131/51
Vertreterbestellung nach § 29 BGB
Die abweichende Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 30, 22; 78, 183; JW 1931, 2117) wird aufgegeben.Bei der Würdigung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung ist ferner zu beachten, dass die Frage, auf die es hier ankommt, in der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts entscheidende Bedeutung nur in RGZ 30, 22 hatte.
Gleichwohl hat das Reichsgericht sich in RGZ 30, 22 im wesentlichen damit begnügt, für seine Meinung, die in § 168 KO angedrohte Nichtigkeit werde nicht dadurch "beseitigt, dass es zu dem vorausgesetzten Zwangsvergleich nicht komme", auf die Entscheidung in RGZ 28, 96 zu verweisen.
Es kann hiernach für den vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob das streitige Abkommen etwa auch bei Billigung der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGZ 30, 22 [24]; Kleinfeller JW 1931, 2117 zu Nr. 23) schon deshalb wirksam ist, weil es - wozu bestimmte Feststellungen im Berufungsurteil fehlen - nicht nur für den Fall des Vergleichs, sondern auch für den Fall einer anderen Erledigung des Vergleichsverfahrens geschlossen sein könnte.