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Rechtsprechung
   RG, 24.11.1899 - II 216/99   

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https://dejure.org/1899,449
RG, 24.11.1899 - II 216/99 (https://dejure.org/1899,449)
RG, Entscheidung vom 24.11.1899 - II 216/99 (https://dejure.org/1899,449)
RG, Entscheidung vom 24. November 1899 - II 216/99 (https://dejure.org/1899,449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann in einem Prozesse über den Anspruch auf Unterlassung unrichtiger Angaben im Sinne des § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 das durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten unterbrochene Verfahren vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 45, 374
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Die mittelbare Auswirkung auf das Vermögen der Gemeinschuldnerin reicht aus, um die Konkursmaße i. S. des § 240 ZPO als betroffen anzusehen (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. November 1899 II 216/99, RGZ 45, 374; Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1953 VI ZR 203/52; Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 146 KO Nr. 4; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 240 Rdnr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl., § 240 Anm. 11; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 20. Aufl., § 240 Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   RG, 24.11.1899 - Rep. II. 218/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1899,11
RG, 24.11.1899 - Rep. II. 218/99 (https://dejure.org/1899,11)
RG, Entscheidung vom 24.11.1899 - Rep. II. 218/99 (https://dejure.org/1899,11)
RG, Entscheidung vom 24. November 1899 - Rep. II. 218/99 (https://dejure.org/1899,11)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahme durch den Konkursverwalter.

Papierfundstellen

  • RGZ 45, 374
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 02.07.1997 - I R 11/97

    Gewerbesteuermeßbescheid im Konkursverfahren

    Die mittelbare Auswirkung auf das Vermögen der Gemeinschuldnerin reicht aus, um die Konkursmaße i. S. des § 240 ZPO als betroffen anzusehen (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts vom 24. November 1899 II 216/99, RGZ 45, 374; Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. November 1953 VI ZR 203/52; Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 146 KO Nr. 4; Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 240 Rdnr. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl., § 240 Anm. 11; Thomas/Putzo, Zivilprozeßordnung mit Nebengesetzen, 20. Aufl., § 240 Rdnr. 4).
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