Rechtsprechung
RG, 23.05.1900 - Rep. V. 78/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1900,231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird der nach zehnjährigem Bestehen der Fenster gesetzlich gewährte Schutz durch einen gegen ihre Anlegung vom Nachbar erhobenen Widerspruch oder durch einen mündlichen Vertrag, inhalts dessen er sich das Recht vorbehält, sie jederzeit verbauen zu dürfen, ausgeschlossen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 46, 269
Wird zitiert von ... (3)
- FG Niedersachsen, 25.03.2003 - 6 K 961/99
Anforderungen an die Buchführung von Automatenaufstellern; Qualifizierung des …
Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit dem als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (so auch FG Dessau, Beschluss vom 15.03.2001 I V 78/00, EFG 2001, 802 mit weiteren Nachweisen). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 10 A 2795/05
Wann ist Schließung einer Baulücke rücksichtslos?
81/99 -, RGZ 44, 312 (316 ff.), und vom 23.5.1900 - V. 78/00 -, RGZ 46, 269 (271). - BGH, 13.07.1960 - V ZR 90/59 Denn die mehrfachen Erklärungen der Beklagten, sie verzichte für unbegrenzte Zeit auf Einwendungen gegen eine Grenzbebauung, waren einseitiger Natur; ein Vertrag zwischen den Parteien kam durch sie nicht zustande (vgl. dazu RGZ 46, 269).