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RG, 29.01.1907 - Rep. II. 353/06 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Unterliegen die nach § 36 Abs. 2 des preuß. Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 von der Entschädigungssumme vom Tage der Enteignung ab geschuldeten Zinsen der vierjährigen Verjährung nach § 197 B.G.B.?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 129
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61 Die Einigung über das meist auf eine bleibende Einrichtung ango legte, seinem möglichen Inhalt nach durch das Gesetz festgelegte und durch das Grundbuch offenbarte dingliche Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück schließt in aller Regel eine schuldrechtliche Vereinbarung des gleichen Inhaldaneben aus (RGZ 65, 129} fiRR 1936, 1166} BGB RGRK 10«, Aufl Voi'bem. vor § 1018 am Ende; Soergel/Siebert, BGB 9« Aufl« § 1018 Nr. 3)« Mit dem Reichsgericht ist daran festzuhalten daß eine schuldrechtiiche Bindung zusätzlich neben der Einigung über das dingliche Rechtsgeschäft einer zweifelsfreien Vereinbarung bedarf und diese Vereinbarung dazu in allhjr Regel ausdrücklich erklärt sein muß.