Weitere Entscheidung unten: RG, 12.11.1908

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   RG, 12.11.1908 - Rep. IV. 83/08   

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RG, 12.11.1908 - Rep. IV. 83/08 (https://dejure.org/1908,255)
RG, Entscheidung vom 12.11.1908 - Rep. IV. 83/08 (https://dejure.org/1908,255)
RG, Entscheidung vom 12. November 1908 - Rep. IV. 83/08 (https://dejure.org/1908,255)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Privattestaments nach § 2255 B.G.B

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 413
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 22.07.1983 - BReg. 1 Z 49/83

    Anspruch auf Erbscheinserteilung; Auslegung eines Schriftstückes als Testament

    Eine solche Veränderung der Urkunde ist auch in dem Einreißen jedenfalls dann zu erblicken, wenn die Urkunde - wie hier - von drei Seiten ganz erheblich (je bis zu einem Drittel der Breite bzw. Höhe) eingerissen worden ist (vgl. RGZ 69, 413/414; KG NJW 1957, 1364/1365 Spalte 2; Soergel BGB 12. Aufl. RdNrn. 6, 8, Palandt Anm. 3, je zu § 2255 BGB ; vgl. auch BayObLGZ 1980, 95/97 zum Zerknittern oder Zerknüllen der Urkunde).
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Rechtsprechung
   RG, 12.11.1908 - IV 93/08   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Widerruf eines Privattestaments durch Einreißen der Testamentsurkunde oder durch Entfernung eines aufgedruckten Privatsiegels erklärt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 413
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