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   RG, 09.05.1919 - Rep. III. 556/18   

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https://dejure.org/1919,75
RG, 09.05.1919 - Rep. III. 556/18 (https://dejure.org/1919,75)
RG, Entscheidung vom 09.05.1919 - Rep. III. 556/18 (https://dejure.org/1919,75)
RG, Entscheidung vom 09. Mai 1919 - Rep. III. 556/18 (https://dejure.org/1919,75)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Fortdauer der Prozeßvollmacht des bisherigen Armenanwalts nach Beiordnung eines anderen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortdauer oder Aufhebung der Prozessvollmacht eines Armenanwalts nach Beiordnung eines anderen Anwalts

  • opinioiuris.de

    Fortdauer der Prozeßvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 95, 337
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 567/80

    Bestellung - Prozeßbevollmächtigter - Widerruf

    In der Bestellung eines neuen Prozeßbevollmächtigten kann der Widerruf der Bestellung eines früheren Bevollmächtigten nur dann gesehen werden, wenn darin zum Ausdruck kommt, daß der neue Bevollmächtigte anstelle des früheren bestellt werden soll (RGZ 95, 337» 338; RG JW 1932, 1553; OLG Hamm Rpfleger 1978, 421; ebenso die Kommentarliteratur zu § 87 ZPO; Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, 38. Aufl. a.a.O. Anm. 2; Stein/Jonas/Leipold, 20. Aufl. a.a.O. Rdn. 3 und 7; Wieczorek, 2. Aufl. a.a.O. Anm. A III; Zöller/Volkommer, 12. Aufl. a.a.O. Anm. I l).
  • LAG Hamm, 07.06.2021 - 14 Ta 144/21

    Keine Zustellung im Nachprüfungsverfahren an beigeordneten Rechtsanwalt nach

    Dazu genügt die Beiordnung eines anderen Anwalts anstelle des bisher beigeordneten nicht (vgl. RG, 19. Mai 1919 - III 556/18, RGZ 95, 337 ).
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